DSLV: Kein Mindestlohn für internationale Transporte
Nationale Mindestlöhne sollen nicht bei internationalen Transporten gelten. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat seine Position bekräftigt, wonach die Anwendung des europäischen Entsenderechts auf Kabotage-Beförderungen beschränkt werden soll und internationale Beförderungen davon ausgenommen werden sollen. „Nur so könnten gleichzeitig die Ziele der EU zur Herstellung eines Binnenmarkts ohne Grenzen einerseits und zum Schutz nationaler Transportdienstleister vor ruinösem Wettbewerb durch gebietsfremde Anbieter andererseits erreicht werden“, heißt es in einer Erklärung des DSLV. Zuvor hatten die Mitglieder seines Fachausschusses Straßengüterverkehr über das Mobilitätspaket der Europäischen Kommission beraten und sich mit Vertretern der Behörde sowie Abgeordneten aller Fraktionen des EU-Parlaments ausgetauscht.
Der ursprüngliche Zweck der Entsenderichtlinie ziele auf Verbesserung der Sozialstandards ins Ausland gesandter Arbeitnehmer vor allem des Handwerks und des Baugewerbes ab – nicht aber auf Fahrer in der Transport- und Logistikbranche. „Bei täglichen Linienverkehren zwischen zwei oder mehr Ländern kehren die Fahrer regelmäßig in ihr Heimatland zurück“, teilt der DSLV mit. Lebenshaltungskosten im Ausland entstünden nicht, dennoch müssten die Arbeitgeber die Einhaltung der Sozialvorschriften aller befahrenen Länder aufwendig dokumentieren, kritisiert der Verband. „Mit ihrem Regelungsvorschlag webt die Kommission selbst am europäischen Mindestlohn-Flickenteppich, statt in aufzulösen“, heißt es.
Weiterhin sind die DSLV-Verantwortlichen der Ansicht, dass sich die Löhne aufgrund des Fahrermangels zunehmend angleichen. „Fahrerlöhne liegen in den meisten europäischen Ländern inzwischen nicht nur deutlich über Mindestlohn-, sondern auch bereits über Tarifniveau.“ Das politische Ziel Brüssels, Sozialstandards zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen abzubauen, werde angesichts der jüngsten Lohnentwicklungen im Fahrerbereich zunehmend obsolet.