DSLV zum Milog: Auftraggeberhaftung bedroht deutsche Firmen

11. März 2015
Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) mitteilt, bietet das Mindestlohngesetz (Milog) großes Gefahrenpotenzial für deutsche Unternehmen. Auslöser sei besonders die Auftraggeberhaftung. Deutsche Speditionen könnten demnach für Verstöße ausländischer Auftragnehmer haftbar gemacht werden, obwohl dies kaum kontrollierbar sei. Darum fordere man zumindest eine deutliche Entschärfung des Milog. „Das Mindestlohngesetz ignoriert die besonderen Verhältnisse der Logistikbranche. Deutsche Speditionen beauftragen regelmäßig ausländische Transportdienstleister, sei es Güterkraft-, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Reedereien oder Airlines“, sagt Frank Huster, DSLV-Hauptgeschäftsführer. „Die beauftragten Transportunternehmen trifft die Pflicht zur Zahlung des deutschen Mindestlohns für seine Mitarbeiter. Sofern sie weitere Subunternehmer einsetzen, müssen diese den Mindestlohn entrichten.“ Für alle Verstöße gegen diese Rechtspflicht müsse im Zweifel die deutsche Spedition gerade stehen. Einen wirksamen Schutz gegen die pauschale Haftungsabwälzung gebe es nicht. Im Gegenteil würden die Forderungen deutscher Spediteure, die Einhaltung des Milog schriftlich zu bestätigen von ausländischen Transportpartnern meist abgelehnt. „Der Staat wälzt die Verantwortung für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohngesetzes einfach auf den Spediteur ab“, so Huster, „und nimmt ihn nicht nur in die zivilrechtliche, sondern auch in die öffentlich-rechtliche Haftung.“ Er solle kontrollieren, könne dies aber praktisch nicht. „Geht dann etwas schief, steht er in der Haftung.“ Strafen von bis zu 500.000 Euro seien möglich. Daher fordere man, die Auftraggeberhaftung abzuschaffen oder wenigstens deutlich zu entschärfen, um deutsche Unternehmen vor unkalkulierbaren finanziellen Folgen zu schützen.