DTLB: BGL rät von neuen Bedingungen ab
Das Gezerre um eine Nachfolgeregelung der Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen (ADSp) geht weiter. Nachdem ein Zusammenschluss aus Verbänden in der vergangenen Woche die „Deutschen Transport- und Lagerbedingungen“ (DTLB) vorgestellt hat, warnt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) nun vor dieser Ausarbeitung. Sie stellen nach Ansicht des Verbandes ein Knebelungs- und Zwangsinstrument für das mittelständische Transportlogistikgewerbe dar, wie der BGL mitteilt. Im Gegensatz zu seinen eigenen Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer zeichneten sie sich nicht wie beworben durch ein ausgewogenes Interesse zwischen Auftraggeber und dem Dienstleister aus, sondern benachteiligten diesen einseitig.
So sei eine unbegrenzte Haftung pro Schadensfall vorgesehen, was zu unkalkulierbaren finanziellen Schäden auf der Frachtführerseite führen könne. So können kleine Folgeschäden eine existenzbedrohende Situation nach sich ziehen. Des Weiteren verlagere sich die Rampenproblematik zu Ungunsten des Transporteurs, wenn es zu Verzögerungen kommt. Künftig könne der Auftraggeber die neue Ladezeit festlegen oder gar vom Vertrag zurücktreten. Letztlich kritisiert der BGL auch die „All-in-Preise“. So sei es künftig nicht mehr möglich, bei geänderten Abgaben und Gebühren die Preise nachträglich zu ändern. So gingen Umleitungen und Brückensperrungen und damit einhergehende Fehlkalkulationen künftig zu Lasten des Dienstleisters. Außerdem wende man sich wegen der kartellrechtlichen Aspekte aus der Konditionenabsprache der führenden Wirtschaftsverbände an das Bundeskartellamt.