Notrufassistent eCall wird Pflicht

27. März 2018
Alle neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge müssen ab 31. März 2018 mit dem Notrufassistenten eCall ausgerüstet sein.
Noch immer ist die Zahl der Todesopfer auf europäischen Straßen sehr hoch. „Das eCall-System wird die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erhöhen, weil Rettungskräfte nach einem schweren Unfall wesentlich schneller eintreffen“, sagt Olga Sehnalová, EU-Berichterstatterin.
Laut Angaben des Europäischen Parlaments entfällt der größte Anteil der Verkehrsopfer auf Autoinsassen und entspreche der Anzahl der Menschen, die als Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer zu Schaden kommen. „Durch eCall wird die Reaktionszeit der Notfalldienste in ländlichen Gebieten um 50 Prozent und in städtischen Gebieten um 40 Prozent reduziert“, führt Sehnalová weiter aus. „Das wird pro Jahr schätzungsweise rund 1.500 Leben retten.“
Ein entsprechendes Gesetz zur Einführung des Systems haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bereits am 28. April 2015 verabschiedet. Dieses sieht vor, dass eCall auf der europäischen Notrufnummer 112 basiert und grenzübergreifend funktioniert. „Sowohl den Mitgliedsstaaten als auch den Herstellern wurde genug Zeit gegeben, um Infrastruktur und Technologien vorzubereiten, sodass der eCall unverzüglich eingesetzt werden kann, um die Sicherheit der in Europa reisenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.“