EEG-Gesetz: Verbände fordern Nachbesserungen

18. Nov. 2020
Der Entwurf „eines der wichtigsten Klimaschutzgesetze“, das EEG 2021, soll verbessert werden. Dies haben insgesamt 13 Bundesverbände aus dem Mittelstand, der Landwirtschaft, der Energie- und Immobilienwirtschaft, dem Handwerk sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutz in einem gemeinsamen Appell an Spitzenpolitiker aus Bund und Ländern gefordert. Damit solle die Energiewende und der Umstieg auf Elektromobilität nicht erschwert werden. Der Bundestag verhandelt in dieser Woche über die Ausgestaltung des Gesetzes. Die Verbände vertreten die Interessen von mehr als fünf Millionen Mitgliedern.
Verbände kritisieren Marktbarrieren
Kritisiert werden zahlreiche und teils neue Marktbarrieren, die die Errichtung und den Weiterbetrieb von kleineren Solarstromanlagen und damit den Klimaschutz behinderten. Würden die Hemmnisse nicht abgebaut, so führe dies „zur vorzeitigen Außerbetriebnahme tausender Solarstromanlagen“. Der Gesetzesentwurf verstoße gleich mehrfach gegen die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU, deren Umsetzung in nationales Recht noch in dieser Legislaturperiode vorgeschrieben ist, betonen die Verbände.
Breites Bündnis formiert
Zu den Erstzeichnern des vom Bundesverband Solarwirtschaft initiierten Verbändeappells zählen der Bundesverband mittelständische Wirtschaft, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Deutsche Naturschutzring, der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands, Haus & Grund Deutschland, Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker - Bundesverband, der Verband der Immobilienverwalter Deutschland, der Verbraucherzentrale Bundesverbands, der Zentrale Immobilien Ausschuss sowie der Zentralverband des Elektrohandwerks.
Umwelthilfe will höhere Ausbauziele
Um eine Lücke beim Ökostrom zu verhindern, müssten die jährlichen Ausbauziele gegenüber dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums deutlich angehoben werden, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DHU). Wichtig sei auch, dass der Betrieb vieler älterer Windanlagen noch mindestens drei Jahre weiter gefördert werde, damit die Produktion von Strom aus Wind nicht einbreche. „Der drohende massenhafte Verlust von Ü20-Anlagen wäre eine Katastrophe für die Energiewende in Deutschland“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller Kraenner. Die DUH geht davon aus, dass aufgrund einer wachsenden Zahl von Elektroautos, elektrischen Wärmepumpen und des Einstiegs in grünen Wasserstoff der Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 auf rund 700 Terawattstunden ansteigt. Im Jahr 2018 lag er bei etwa 585 Terawattstunden.
Bundesregierung und Bundesrat uneins
Die Bundesregierung kalkuliert bis 2030 mit einem Verbrauch von 580 Terawattstunden, was der Bundesrat wiederum mit seiner Schätzung von 750 Terawattstunden für abwegig hält. Der Regierungsentwurf wird jetzt in 1. Lesung im Bundestag beraten. Die 2. und 3. Lesung des EEG finden voraussichtlich am 26. oder 27. November statt, direkt im Anschluss soll das Gesetz verabschiedet werden.