EU: Brexit-Notfallplan für Eisenbahnen
Einen Notfallplan für die Eisenbahn hat die EU-Kommission jetzt für den Fall eines immer wahrscheinlicher werdenden ungeregelten Brexits vorgelegt. Er soll verhindern, dass es zu erheblichen Störungen im Tunnel durch den Ärmelkanal kommt. Für einen streng begrenzten Zeitraum von drei Monaten sollen die Sicherheitsgenehmigungen für bestimmte Teile der Eisenbahninfrastruktur im grenzüberschreitenden Betrieb weiterhin gültig sein - vorausgesetzt, die britische Seite behält die bisherigen Regelungen auch bei. So sollen die Sicherheit im Eisenbahnbetrieb und der Zugang zum Schienennetz abgesichert werden, bis langfristige Lösungen im Einklang mit dem EU-Recht installiert worden sind.
„Der Vorschlag hat vorübergehenden Charakter, ist im Umfang begrenzt und wird von der EU einseitig angenommen“, betont die Kommission. Ebenso wichtig sei es, dass die betroffenen Unternehmen und nationalen Behörden weiterhin Maßnahmen ergriffen, um die EU-Vorschriften zu Lokführerlizenzen, Marktzugang sowie Sicherheitsbescheinigungen und Genehmigungen zu erfüllen. „Es ist wichtig festzuhalten, dass Notfallpläne die gesamten Auswirkungen eines Brexits ohne Vertrag nicht lindern können oder werden“, hebt die Brüsseler Behörde hervor. Sie könnten auch in keiner Weise mangelnde Vorbereitungen geschweige denn eine EU-Mitgliedschaft oder die Übergangsfristen bei einem geregelten Austritt ersetzen.