Eisplatten auf Lkw-Dach entfernen
Eisplatten auf Lkw-Dächern können zu Geschossen werden und schwere Unfälle verursachen. Fahrer, die ihren Lkw nicht von Eis befreien, begehen eine Ordnungswidrigkeit und riskieren eine Geldstrafe. Darauf weist der ADAC Truck Service hin. Gemäß Paragraf 23 StVO hat jeder Berufskraftfahrer vor Fahrantritt dafür zu sorgen, dass sein Lkw in einem vorschriftsgemäßen Zustand befindet und verkehrssicher ist. Auf das Befreien von Eisplatten gehört dazu. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Verursacht eine herabfallende Eisplatte einen Unfall beträgt das Bußgeld 120 Euro. Auch der Strafbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß Paragraf 315 b StGB könnte gegeben sein. Hier sind Geldstrafen und in extremen Fällen Freiheitsstraßen bis zu drei Jahren vorgesehen.
Wenn Lkw keine Sonderausstattung wie etwa eine Dachheizung oder Dach-Airbag besitzen, raten Experten Autohöfe anzufahren, um das Wasser, Schnee und Eis zu entfernen. Etliche Raststätten verfügen über fest installierten Schneegerüsten. Fahrer sollten nicht versuchen, auf das Dach zu klettern oder sich ungesichert auf einer Leiter bewegen. Laut Berufsgenossenschaft zählt das Wegrutschen von Leitern zu den häufigsten Unfallursachen.
Bei einem leeren Anhänger lässt sich die Plane von innen mit einer Leiter anheben, um Wasser oder Schnee zu entfernen. Zudem kann der Fahrer den Auflieger über die Luftfederung der Hinterachse nach dem Abstellen in eine leichte Schräglage bringen, damit Schmelzwasser abfließen kann. Eisplatten sollten auf keinen Fall mit heißem Wasser gelockert werden. Heißes Wasser gefriert bei frostigem Wetter schneller als kaltes.
Für andere Verkehrsteilnehmer ist es ratsam, ausreichend Abstand zu einem Lkw zu halten. IN der Regel schlagen herabfallende Eisplatten laut ADAC etwa 20 bis 50 Meter hinter dem Lkw auf.