Urteil: Kein Vorrecht für E-Autos beim Parken

07. Aug. 2017
Ein Elektrofahrzeug darf nicht an einer Ladestation parken ohne zu laden. Das Fahrzeug genießt keinen Sonderstatus. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (AZ: 227 C76/16) weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.
Im vorliegenden Fall parkte ein Fahrer sein Elektro-Auto in einer Privatstraße an einer Ladesäule. Er lud das Fahrzeug aber nicht auf, da das Kabel nicht passte. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt, der Halter des E-Autos sollte die Abschleppkosten tragen. Dagegen erhob er Einspruch und ging vor Gericht. Die Richter sahen den Sachverhalt anders und begründeten ihr Urteil damit, dass es kein Vorrecht für Elektrofahrzeuge gebe. Gerade im Bereich einer Privatstraße könne gar der Eigentümer selbst bestimmen, wer dort halten und parken dürfe – auch abhängig davon, ob jemand sein Fahrzeuge tatsächlich auflädt. Der Fahrer blieb auf den Abschleppkosten sitzen.