Emissionsfreie Lkw: Weiterhin keine Maut geplant
Emissionsfreie Lkw sollen voraussichtlich auch im nächsten Jahr nicht stärker belastet werden. Das geht aus dem „Bericht über die Evaluierung der Wirksamkeit der aktuellen Mautanpassung und über eine mögliche Weiterentwicklung der Lkw-Mautpflicht“ hervor, der der Bundesregierung als Unterrichtung vorliegt.
Demnach ist „eine Erhöhung der Einnahmen durch eine Aufhebung von Befreiungstatbeständen bei der Lkw-Maut oder eine stärkere Belastung emissionsfreier Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2026“ nach Angaben der Bundesregierung derzeit nicht geplant.
So schlüsseln sich die mautfinanzierten Ausgaben auf
Mit der Evaluierung folgt die Bundesregierung einem Entschließungsantrag des Bundestages, der im Oktober 2023 verabschiedet wurde. Durch die seinerzeit erfolgte Novellierung der Mautvorschriften wurde die Lkw-Maut ab dem 1. Dezember 2023 um eine CO₂-Komponente erweitert. Ab dem 1. Juli 2024 wurde sie auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet. Laut der Unterrichtung sind im Haushaltsjahr 2024 bei der Lkw-Maut rund 12,96 Milliarden Euro eingenommen worden.
Aus den Einnahmen seien zunächst die Ausgaben nach Paragraf 11 Absatz 1 und 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) getätigt worden. Die weiteren mautfinanzierten Ausgaben betrugen im Haushaltsjahr 2024:
• rund 7,78 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen
• rund 5,95 Milliarden Euro für Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene und Förderung des Schienenverkehrs sowie
• rund 160 Millionen Euro für den Erhalt der verkehrlichen Infrastruktur der Bundeswasserstraßen.
Einnahmen der Lkw-Maut liegen unter den Erwartungen
Erwartet wurden durch die Änderungen der Lkw-Maut für das Haushaltsjahr 2024 insgesamt Mauteinnahmen in Höhe von 15,137 Milliarden Euro, die nicht erreicht wurden. Etwa wegen der verschlechterten konjunkturellen Lage, die Fahrleistung liegt ungefähr ein Zehntel unter den Erwartungen. Aber auch, weil die Prognosen hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der fehlenden Erfahrungswerte zur Flottenzusammensetzung sowie deren Fahrleistung mit Unsicherheiten verbunden waren. Die Prognosen zur weiteren Entwicklung der Einnahmen bleiben laut Bundesregierung neben der unklaren konjunkturellen Entwicklung auch wegen der gerade erst erfolgten Änderungen der Lkw-Maut und deren Auswirkungen „weiterhin mit Unsicherheiten behaftet“.
Wegekosten-Gutachten wird gerade erstellt
Das neue Wegekosten-Gutachten für den Zeitraum 2028 bis 2032 werde derzeit erstellt und beziehe die bislang vorliegenden Erkenntnisse aus den Änderungen in Bezug auf die Kohlenstoffdioxid-Differenzierung und die Absenkung der Mautpflichtgrenze ein, insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Fahrleistung der mautpflichtigen Fahrzeuge. „Es liegen jedoch noch keine verlässlichen Erfahrungswerte vor, auf deren Basis derzeit grundlegende Änderungen an den bestehenden Regelungen zur Mautpflicht empfohlen werden können“, schreibt die Bundesregierung.
Absage für den Finanzierungskreislauf
Die von Branchenvertretern geforderte Rückkehr zum „Finanzierungskreislauf Straße“ lehnt die Bundesregierung ab. „Eine Verwendung der Mehreinnahmen, vornehmlich aus dem Mautteilsatz der Kosten für verkehrsbedingte Kohlenstoffdioxid-Emissionen, allein für die Straßenverkehrsinfrastruktur würde den Erhebungszweck – die Minderung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen – nicht adäquat widerspiegeln“, heißt es in der Vorlage.