EP-Verkehrsausschuss: Kein Mindestlohn bei internationalem Transport

05. Juni 2018
Lkw-Fahrer sollen bei Kabotagefahrten künftig ab dem ersten Tag den nationalen Mindestlohn erhalten. Für einen entsprechenden Bericht stimmte der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (EP). Nach dem Willen der Abgeordneten wären internationale Transporte von der Regelung ausgenommen. Die im Rahmen des Entsenderechts geltende Maxime „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ würde hier nicht angewandt.
Die Fahrer sollen zudem innerhalb von drei Wochen ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit zu Hause oder an einem anderen Ort ihrer Wahl verbringen dürfen. Derzeit haben sie ein Recht darauf, jede zweite Woche zu Hause zu sein. Die täglichen Fahrtzeiten dürfen um zwei Stunden überschritten werden, um an den Unternehmensstandort zurückzukehren, müssen dann aber mit der entsprechenden Ruhezeit ausgeglichen werden.
Strafen sind für Versender, Spediteure und Subunternehmer vorgesehen, die von Missbrauch Kenntnis haben oder haben müssten. Gleichzeitig soll es mehr Überprüfungen und Straßenkontrollen geben. Die Untersuchungen bei vermutetem Betrug sollen beschleunigt werden, indem man die Behörden verpflichtet, Anfragen aus dem Ausland schneller zu beantworten.
Um sogenannte Briefkastenfirmen zu verhindern, müssen Unternehmen künftig eine „tatsächliche und dauerhafte Präsenz“ in dem Mitgliedstaat, wo sie registriert sind, nachweisen. So muss es unter anderem eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen geben. Da eine steigende Anzahl leichter Nutzfahrzeuge einsetzt wird, schlagen die Abgeordneten vor, dass oberhalb von einem Gewicht von 2,4 Tonnen die Regeln für eine dauerhafte Niederlassung, Kabotage und Ruhezeiten gelten sollen.
Das Europäische Parlament hatte kürzlich von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderungen zur Entsendung von Arbeitnehmern angenommen, um Arbeitnehmer vor Sozialdumping zu schützen. Lkw-Fahrer waren davon jedoch ausgenommen.