Mobilitätspaket: EP-Verkehrsausschuss stimmt zu

22. Jan. 2020
Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat dem Kompromiss zum sogenannten „Mobilitätspaket I“ zugestimmt. Diesen hatten zuvor EP-Vertreter und der EU-Ratspräsidentschaft ausgehandelt. Vermutlich hat dies Auswirkungen auf Lenk- und Ruhezeiten sowie Kabotage und Entsenderichtlinie.
Lenk- und Ruhezeit
Der Passus zu den Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern wurde mit 27 gegen 17 Stimmen und mit fünf Enthaltungen angenommen. Der dann geltende Status quo sieht vor, dass Fahrer bei internationalen Verkehren in zwei aufeinanderfolgenden Wochen zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten von mindestens 24 Stunden außerhalb des Niederlassungs- und Wohnsitzlandes nehmen können. Eine Ausgleichsruhezeit muss allerdings direkt vor der regulären Ruhezeit in der dritten Woche erfolgen. Bei nationalen Verkehren bleibt die Regelung bestehen, dass es eine verkürzte und eine reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden im Zeitraum von zwei Wochen geben muss.
Kabotage
Hinsichtlich des Zugangs zum Güterkraftverkehrsmarkt und der Kabotage stehen 32 Ja- den 17 Nein-Stimmen gegenüber. Enthaltungen gab es keine. Demnach wären auch weiterhin innerhalb von sieben Tagen drei Kabotagefahrten erlaubt. Danach muss sich allerdings eine „Abkühl-Phase“ von vier Tagen anschließen. Währenddessen ist eine Kabotage im gleichen EU-Staat verboten.
Entsenderegelung
27 Befürworter stehen wiederum 22 Gegnern bei der Richtlinie über die Entsendung von Lkw-Fahrern gegenüber. Auch hier gab es keine Enthaltungen. Die Entsenderegelungen gelten laut der vorherigen Einigung für Kabotage, den Straßenanteil des Kombinierten Verkehrs sowie für internationale Transporte. Ausgenommen sind hingegen Transit- und bilaterale Verkehre. Für Entsendungen innerhalb von Unternehmensgruppen gibt es wiederum keine Ausnahmen.
So geht es weiter
Als Nächstes muss das Abkommen nun durch das Europäische Parlament. Außerdem muss der EU-Ministerrat noch zustimmen. Erst dann tritt das Mobilitätspaket in Kraft.