ETM Award: Ihre Stimme ist gefragt

23. März 2021 Newsletter
Bei der Wahl der besten Nutzfahrzeuge und besten Marken im Rahmen des ETM Award zählt allein die Expertise der Leser der Fachmagazine trans aktuell, FERNFAHRER, lastauto omnibus und eurotransport.de. Wählen Sie bis zum 18. April Ihre Favoriten in den Kategorien Best Truck, Best Van und Best Bus sowie die Best Brands der Nutzfahrzeugbranche.
ETM Award gilt als wichtiger Indikator
Zur Wahl stellen sich mehr als 250 Nutzfahrzeugen aus 16 Segmenten – vom Lieferwagen bis zum Kipper oder Überlandbus. Elektro-Transporter, Elektro-Lkw und Elektro-Busse starten in eigenen Kategorien. Doch die besten Nutzfahrzeuge sind nur die halbe Miete: Auch die gezogene Einheit, Zubehör und Ausstattung sowie Service und Dienstleistungen müssen passen. Wählen Sie in fünf Segmenten die besten Marken der Branche. Wir setzen auf Ihre Erfahrungen.
Mitmachen lohnt sich
Damit nicht nur die Favoriten profitieren, wird auch Ihr Einsatz belohnt. Mit etwas Glück gewinnen Sie einen der Top-Preise im Gesamtwert von rund 100.000 Euro. Als Hauptgewinn winkt ein Iveco Daily Hi-Matic Natural Power mit einem Ausstattungspaket, das sich sehen lassen kann. Doch das ist längst nicht alles: Es warten weitere hochwertige Preise wie das Styling-Paket von HS Schoch, limitierte Modelle von NZG, eine USA-Reise von Knorr-Bremse, ein Premium-Wochenende beim Truck-Grand-Prix, ein Hotelgutschein von Michelin bis hin zum Komfortfahrersitz und vielen weiteren nützlichen Accessoires für unterwegs. Außerdem erhält jeder Teilnehmer der Umfrage einen 10-Euro-Gutschein für den FERNFAHRER-Shop.
In den aktuellen Ausgaben von trans aktuell, lastauto omnibus und FERNFAHRER finden Sie den Link zur Leserwahl und Ihren persönlichen Teilnahmecode. Leser von eurotransport.de können ab 1. März auch unter www​.eurotransport​.de/leserwahl teilnehmen.*
Mehr zum Award finden Sie hier​.
*Mitarbeiter des EuroTransportMedia Verlags und der Motor Presse Stuttgart sowie deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Rechtsweg und die Barauszahlung der Gewinne sind ausgeschlossen.