EU: Einigung bei CO2-Grenzwerten

12. Feb. 2024 Newsletter
Am vergangenen Freitag hat sich eine Mehrheit der EU-Staaten auf strengere CO2-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge geeinigt.
Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing hat sich dazu wie folgt geäußert: „Lkw und Busse, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden, können unbefristet zugelassen werden. In den Verhandlungen zu den EU-Flottengrenzwerten haben wir erfolgreich durchgesetzt, dass diese Regelung Teil des Rechtstextes wird. Unter dieser Bedingung haben wir den neuen CO2-Vorgaben zugestimmt. Wir schaffen damit Rechtssicherheit sowohl für die Hersteller von Nutzfahrzeugen als auch für die Hersteller von klimaneutralen Kraftstoffen. Zugleich senden wir ein klares Signal an den Markt, dass wir synthetische Kraftstoffe brauchen. Den Hochlauf unterstützen wir, indem wir dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. E-Fuels sind eine wichtige Ergänzung zu Elektromobilität und Wasserstoffantrieb. Auf dem Weg zur Erreichung unserer Klimaziele müssen wir uns alle technologischen Optionen offenhalten. Mit der technologieneutralen Regulierung, auf die wir uns jetzt geeinigt haben, werden wir unsere Klimaziele effektiver und schneller erreichen können.“
Festgelegte Ziele sollen bleiben
Nach Medienberichten soll es darüber hinaus aber bei den bereits festgelegten Zielen bleiben: die CO2-Flottenemissionen von Lkw über 7,5 Tonnen und Reisebussen müssen ab 2030 um 45 Prozent, ab 2035 um 65 Prozent und ab 2040 um 90 Prozent reduziert werden. Diese Ziele stehen im Einklang mit den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission. Für Stadtbusse jedoch sollte die Entschließung eine 100-prozentige Reduzierung der CO2-Flottenemissionen bis 2035 vorsehen. Zu den Zielen festgelegten Zielen gehörten auch erstmalig CO2-Flottengrenzwerte für Anhänger und Auflieger. Sie sollten demnach die CO2-Emissionen um 7,5 Prozent (Anhänger) beziehungsweise 10 Prozent (Auflieger) reduzieren.
Abstimmung am Mittwoch wegen Veto verschoben
Am Mittwoch vergangener Woche hatte der EU-Rat nach der Ablehnung durch Deutschland die Abstimmung zur CO2-Flottenregulierung für schwere Nutzfahrzeuge wegen des Einspruchs des deutschen Verkehrsministeriums zunächst verschoben.
VVWL fordert Förderungen
Der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL) hebt hervor, dass die Logistik in der Vergangenheit immer wieder unter Beweis gestellt habe, dass sie in Umwelt- und Klimaschutz investieren wolle. Dazu brauche es jedoch schon jetzt die technischen Voraussetzungen.
„Soll das hoch ambitionierte Ziel einer annähernden Klimaneutralität im Lkw-Bereich in 14 Jahren erreicht werden, müssen alle verfügbaren technischen Optionen genutzt werden. Dazu zählen im Lkw-Sektor insbesondere auch alternative Kraftstoffe wie HVO100, Bio-LNG oder E-Fuels, die bereits in der heutigen Fahrzeugflotte sofort sehr hohe, nachhaltige und positive CO2-Minderungen und somit Wirkungen auf das Klima entfalten könnten. Auch hier bedarf es eines Hochlaufs der Produktion der betreffenden Energieträger, allerdings keines flächendeckenden Austauschs der Lkw“, schreibt der VVWL.
Der Verband begrüße daher ausdrücklich die deutsche Haltung, die einen Kompromiss bei E-Fuels ermöglicht habe. Was jetzt noch fehle, seien ausreichende Fördermöglichkeiten. Ein E-Lkw koste das Dreifache eines dieselbetriebenen Lkw. „Die Frage, ob ein Umstieg auf alternative Antriebe überhaupt bezahlt werden kann, darf nicht den preissensitiven Auftraggebern der Logistik überlassen sein“, so der Verband.
BDI: Planungssicherheit für Investitionen
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) meldet sich zu Wort. „EU-Kommission, Rat und Parlament sind aufgefordert, die Novelle der CO2-Flottenregulierung für schwere Nutzfahrzeuge vor den Europa-Wahlen zu beschließen“, sagt Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer, „die Unternehmen brauchen für ihre Investitionsentscheidungen rasch Planungssicherheit.“
Mit den beschlossenen CO2-Grenzwerten steht laut dem BDI der Straßengüterverkehr vor großen Herausforderungen. Die EU-Kommission ist aufgefordert, ein permanentes Monitoring des Hochlaufs der CO2-freien schweren Nutzfahrzeuge und der erforderlichen Lade- und Tankinfrastrukturen durchzuführen, so der Industrieverband.