EU erleichtert Unterstützung für Mittelständler

01. Aug. 2014
Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage, sollte schnelle, möglichst unbürokratische Hilfe möglich sein. Die Europäische Union hat nun die neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten in Kraft gesetzt. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ermöglichen die neuen Vorgaben unbürokratische Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Neben den Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen können Unternehmen jetzt auch auf vorübergehende Umstrukturierungshilfen zurückgreifen. Diese finanziellen Hilfen für KMU werden laut BMWi für 18 Monate gewährt und sind an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft. Überarbeitet wurde etwa die Definition von „Unternehmen in Schwierigkeiten“. Die neuen Leitlinien gelten bis 31. Dezember 2020. Sie sind im Amtsblatt der Europäischen Kommission 2014/C 249/01 vom 31. Juli 2014 veröffentlicht.