EU will mehr Güter von der Straße auf Bahn und Schiff verlagern

22. März 2018
Die EU-Kommission will mehr Güter auf Schiene und Wasserstraßen verlagern und hat die Förderkriterien für den kombinierten Verkehr überarbeitet.
Die wesentlichen Änderungen mit der Novelle sind laut dem Centrum für Europäische Politik (cep), dass künftig nicht nur zwischenstaatliche Gütertransporte, sondern auch innerstaatliche als förderfähiger kombinierter Verkehr (KV) anerkannt werden können. Zudem war bisher laut cep eine Voraussetzung, dass die Hauptlaufstrecke auf Schiene, Binnenwasserstraße oder See mindesten 100 Kilometer Luftlinie lang sein musste. Dies gelte nun nur noch für Hauptlaufstrecken auf dem Wasser, zu denen es keine wirtschaftliche Alternative auf der Straße gebe. Auch bei Teilstrecken auf der Straße gab sich die EU bisher restriktiver: nur Straßen-Teilstrecken auf Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Umschlagterminal. Nun dürfe jede Straßen-Teilstrecke 150 Kilometer oder 20 Prozent der KV-Gesamtstrecke betragen. Zudem werden laut cep künftig eigenständige elektronische Nachweise akzeptiert statt der bisher nötigen gestempelten Beförderungspapiere.
Die Neuerungen sieht das cep durchaus differenziert. Einerseits führe die Verlagerung weg von der Straße zu weniger CO2-Emissionen und Staukosten. Andererseits befürchtet das cep Ineffizienzen und Mitnahmeeffekte. Als Alternative schlägt das Centrum daher vor, durch die Verteuerung des Güterverkehrs um die von ihm verursachten Umweltkosten Anreize zu schaffen, immer dann die Straße zu verlassen, wenn Bahn oder Schiff so auf der entsprechenden Strecke insgesamt günstiger werden. Dazu müsse man den gesamten Verkehr in ein CO2-Emissionshandelssystem einbeziehen und die Nutzungsgebühren für die jeweiligen Verkehrsträger bezüglich der Lärm- und Schadstoffemissionen sowie der Staukosten anpassen.