EU: Keine neue Richtlinie zum KV

23. Okt. 2025Newsletter / Transport & Verkehr
Die derzeit gültige Richtlinie für den kombinierten Verkehr (KV) stammt aus dem Jahr 1992 und sollte modernisiert werden. Doch nun hat die EU-Kommission den bereits seit Längerem vorliegenden Änderungsvorschlag aus ihrem Arbeitsprogramm für 2026 gestrichen.
Kommission streicht Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm
Der Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Entscheidung 92/106/EWG des Rates hinsichtlich eines Förderkonzepts für den intermodalen Güterverkehr und der Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Berechnung der externen Kosteneinsparungen und der Erstellung aggregierter Daten steht auf der Liste von Vorschlägen, die die Kommission innerhalb von sechs Monaten zurückziehen will. Auf dieser Liste landen demnach Vorhaben, „deren Annahme angesichts ihres Annahmezeitpunkts, mangelnder Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren, potenzieller Belastungen und mangelnder Übereinstimmung mit den Prioritäten der Union nicht mehr im allgemeinen Interesse liegt“.
Der europäische Branchenverband für den kombinierten Verkehr (UIRR) bedauert diese Absicht, zu der die Europäische Kommission keine öffentliche Konsultation durchgeführt hat. Zudem wollte laut UIRR das Europäische Parlament gerade mit der Arbeit an der vorgeschlagenen Änderung auf der Grundlage einer neuen Studie beginnen. „Der belgischen und der ungarischen Ratspräsidentschaft gebührt Lob für ihre intensive Arbeit am Dossier zum kombinierten Verkehr. Die Mitgliedstaaten warten nun auf einen Impuls vom Parlament“, so die Interessenvertretung.
Für die Beteiligten des kombinierten Verkehrs ist die Änderung der bestehenden Richtlinie wegen diverser Themen wichtig. Erwartet wurde bisher ein europäischer Rechtsrahmen, etwa zur Definition des KV, zum Vor- und Nachlauf sowie für das Thema Maße und Gewichte im KV.
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