EU-Kommission will Rechte von Fahrern schützen

01. Juni 2017
Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer Straßeninitiative vorgeschlagen, die Rechte von Fahrern und den Wettbewerb besser zu schützen. Verschiedene Mindestlohnregelungen innerhalb der EU könnten abgeschafft werden.
Ab 2023 sollen für Lkw in der EU entfernungsabhängige Straßenbenutzungsgebühren erhoben werden und alte Vignetten-Modelle ablösen. Vorgesehen ist auch, die Maut abhängig vom CO2-Ausstoß der Fahrzeuge zu kassieren. Für emissionsfreie Lkw soll es Ermäßigungen von bis zu 75 Prozent geben, EU-Normen für ein einheitliches elektronisches System zur Mauterhebung sollen den grenzüberschreitenden Verkehr erleichtern. Angekündigt wurden auch CO2-Obergrenzen für Lkw.
Künftig könnten verschiedene Mindestlohnregelungen innerhalb der EU Geschichte sein. Geht es nach den Vorstellungen der Kommission, dann sind Fahrer, die im grenzüberschreitenden Verkehr in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten, als entsandte Arbeitnehmer zu betrachten - vorausgesetzt sie halten sich mindestens drei Tage innerhalb eines Monats dort auf. Die EU-Kommission will so den Grundsatz „gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit“ bekräftigen. Gleichzeitig werde die Verhältnismäßigkeit gewahrt „um für Unternehmer und ihre Fahrer keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu schaffen“.
Kabotage gilt ab dem ersten Tag als Entsendung, unabhängig von ihrer Dauer. Grundsätzlich soll sie von bisher drei Fahrten innerhalb von sieben Tagen nach einer grenzüberschreitenden Beförderung zeitlich auf fünf Tage verkürzt werden, dafür wären aber eine unbeschränkte Anzahl von Fahrten möglich. Diese Regelung lasse sich leichter durchsetzen und kontrollieren, verringere Leerfahrten und mache Unternehmen und Fahrer flexibler, lautet die Begründung. Außerdem gebe es damit EU-weit einheitliche Vorschriften.
Die bisherigen Lenkzeiten werden nicht verlängert und die Anzahl der Ruhezeiten bleibt gleich, betont die Kommission. Es soll den Fahrern aber erleichtert werden, „mehr Zeit an ihrem Heimatort statt auf der Straße zu verbringen“. Deshalb können sie künftig zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten nacheinander legen, der Ausgleich dafür muss dann zusammen mit der nächsten regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit genommen werden.
Klargestellt wird, dass die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten außerhalb der Kabine zu verbringen sind: „Die Arbeitgeber müssen für eine angemessene Unterbringung ihrer Fahrer sorgen“, wird verlangt.
Gegen die Gründung von Briefkastenfirmen soll eine verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in den Mitgliedstaaten helfen. Ihre Bekämpfung diene einem faireren Wettbewerb und einem besseren Schutz der Arbeitnehmer. Geplant ist auch, Verkehrsvorschriften für Fahrzeuge unter einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen vorzulegen. Sie sollen die kleineren Betreiber aber „nicht über Gebühr“ belasten.