EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Luftverschmutzung

17. Mai 2018
Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof, weil die Grenzwerte für Stickoxid (NO2) nicht eingehalten werden. Es seien keine ausreichend schnell wirksamen Maßnahmen ergriffen worden, betonte die Brüsseler Behörde. Mitangeklagt wegen zu hoher NO2-Werte werden auch Frankreich und Großbritannien. Italien, Rumänien und Ungarn müssen sich wegen anhaltend hoher Feinstaubwerte (PM10) vor dem Gericht in Luxemburg verantworten.
Chronische und schwere Krankheiten wie Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs seien oftmals unmittelbar auf Luftverschmutzung zurückzuführen, so die Kommission. Sie hatte den Staaten mehrere Schonfristen gewährt und sogar einen Ministergipfel zum Thema Luftqualität einberufen. Alle Sechs hätten jedoch „keine überzeugenden, wirksamen und zeitgerechten Maßnahmen vorgeschlagen, um die Verschmutzung schnellstmöglich – wie es das EU-Recht vorschreibt – unter die vereinbarten Grenzwerte zu senken“, hieß es. Verschont bleiben Tschechien, die Slowakei und Spanien, die die Kommission vorläufig überzeugten, aber weiterhin unter Beobachtung stehen.
Außerdem hat Brüssel die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen eingeläutet. Deutschland, Italien, Luxemburg und Großbritannien mussten darlegen, welche Maßnahmen und Sanktionen sie angesichts der Rechtsverstöße ergriffen oder verhängt haben. Die Kommission will jetzt weitere Informationen über die nationalen Untersuchungen und rechtlichen Schritte. Die Mitgliedsstaaten haben für ihre Antwort zwei Monate Zeit, bevor die Kommission noch einen Gang höher schalten und letztlich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen kann.