EU: Straße frei für intelligenten Verkehr
Kooperative intelligente Verkehrssysteme (C-ITS) sollen schneller auf die Straßen der EU kommen. Die Europäische Kommission hat deshalb neue Vorschriften verabschiedet, die unter anderem Fahrzeugherstellern und Straßenbetreibern die lang erwartete Rechtssicherheit geben sollen. Die neue Technologie soll ermöglichen, dass Fahrzeuge miteinander sowie mit der Straßeninfrastruktur und mit anderen Verkehrsteilnehmern besser kommunizieren können. Für automatisierte Fahrzeuge wird der Weg mit einer Ausnahmeregelung frei gemacht.
Der Beschluss sei offen in Bezug auf neue Technologien und Marktentwicklungen, sagte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc. „Er wird einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer Ziele im Bereich der Straßenverkehrssicherheit leisten und ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur vernetzten und automatisierten Mobilität.“
Die Kommission geht davon aus, dass Fahrzeuge, Verkehrsschilder und Autobahnen noch in diesem Jahr mit der neuen Technik ausgestattet werden, die es erlaubt, genormte Nachrichten an alle Verkehrsteilnehmer zu senden. In den Spezifikationen werden die Mindestanforderungen an die Interoperabilität zwischen den verschiedenen verwendeten kooperativen Systemen festgelegt. Dadurch werde es möglich, dass alle so ausgerüsteten C-ITS-Stationen Nachrichten mit anderen Stationen in einem offenen Netz sicher austauschen können.
Automatisierte Fahrzeuge von Typengenehmigung freigestellt
In begrenzten Zahlen sind mit C-ITS ausgerüstete Fahrzeuge bereits auf den Straßen unterwegs. Normalerweise werden die Systeme, deren Kosten auf rund 300 Euro pro Fahrzeug geschätzt werden, direkt verbaut. Es sei davon, auszugehen, dass sich diese Summe verringere, je mehr Autos damit ausgerüstet werden, erläutert die Kommission. Es sei auch vorstellbar, dass Hersteller die Technologie als standardmäßige Sicherheitsausstattung anböten.
Gleichzeitig hat die Kommission einen Leitfaden zu einem Freistellungsverfahren von der Typengenehmigung für automatisierte Fahrzeuge veröffentlicht. Bisher werden sie nicht von EU-Vorschriften abgedeckt. Mit der Neuregelung werden übergangsweise Sicherheitsbewertungen für den Einzelfall möglich, die von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt sind. Damit können automatisierte Fahrzeuge wie alle anderen Autos auf die Straße gelangen. Die höchste Stufe der Automatisierung (Level 5), bei der kein Fahrer mehr nötig ist, bleibt dabei ausgespart.
Die neuen Vorschriften sollen den europäischen Mobilitätssektor modernisieren, die Sicherheit verbessern und auf die Klimaneutralität ab 2050 vorbereiten. Nach der Veröffentlichung des Kommissionsbeschlusses haben das Europäische Parlament und der Rat zwei Monate Zeit, Einwände gegen sein Inkrafttreten zu erheben.