EU: Neues Lieferkettengesetz

14. Dez. 2023 Newsletter
Die Europäische Union hat ein neues Lieferkettengesetz beschlossen. Damit sollen negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt bekämpft werden. Dazu gehören etwa Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Umweltverschmutzung, Entwaldung, übermäßiger Wasserverbrauch und Schäden am Ökosystem.
Für Unternehmen ab 150 Millionen Euro Umsatz
Die Gesetzgebung gilt demnach für EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro. Die Pflichten gelten auch für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro, wenn mindestens 20 Millionen in einer der folgenden Branchen erwirtschaftet werden: Textilherstellung, Landwirtschaft, Bodenschätze und Baugewerbe. Dies gilt auch für Nicht-EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit entsprechendem Umsatz in der EU.
Laut einer Mitteilung des EU-Parlaments müssen die Unternehmen die sogenannte „Due Diligence“ in ihre Richtlinien und Risikomanagementsysteme integrieren, einschließlich Beschreibungen ihres Ansatzes, ihrer Prozesse und ihres Verhaltenskodex. Zudem müssen sie einen Plan verabschieden, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad entspricht.
Aufsichtsbehörde kontrolliert und sanktioniert
Um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, soll jedes EU-Land eine Aufsichtsbehörde benennen, die auch Inspektionen und Untersuchungen einleiten und Strafen gegen die Unternehmen verhängen darf.
Diese Strafen für Unternehmen, die das Gesetz missachten, sollen laut einer Information des Europäischen Parlaments Geldstrafen von bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes erhalten, inklusive „Naming and Shaming“ (Nennung der Namen). Zudem sollen Unternehmen für die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten haftbar gemacht werden und ihre Opfer Anspruch auf Schadensersatz haben. Um Unternehmen zu motivieren, haben die Abgeordneten schließlich dafür gesorgt, dass die Einhaltung von Sorgfaltspflichten als Teil der Vergabekriterien für öffentliche Aufträge und Konzessionsaufträge herangezogen werden kann.