EU prüft Ausnahmen für Container-Reeder

02. Aug. 2022 Newsletter / Transport & Verkehr
Große Linienreeder wie MSC, Maersk oder CMA CGM waren in jüngster Zeit als Nutznießer der gegenwärtigen Krisensituation und wegen ihrer Oligopol-Stellung immer wieder in die Kritik geraten. Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager reagiert jetzt auf Vorwürfe, die Freistellung der Reeder von Wettbewerbsregeln der EU führe zu einer Verzerrung des Marktes. Jetzt sollen die Marktteilnehmer in dieser Sache befragt werden.
Bewertung bis Jahresende
„Am 19. Juli 2022 hat die Europäische Kommission die Planung für die Bewertung der Leistung der Gruppenfreistellungsverordnung für Seeverkehrskonsortien (GVO) im Hinblick auf ihr Auslaufen am 25. April 2024 veröffentlicht“, sagte eine Sprecherin Vestagers. In einigen Wochen solle eine Aufforderung zur Einreichung von Stellungnahmen veröffentlicht werden, um Rückmeldungen von Interessengruppen einzuholen. Auf dieser Grundlage werde bis Ende 2022 eine Bewertung vorgenommen und ein Arbeitspapier veröffentlicht.
Funktioniert die Freistellung?
Die Wettbewerbsbehörde der EU will bis dahin analysiert haben, wie die Freistellung seit ihrer letzten Verlängerung im Jahr 2020 funktioniert hat. Bereits damals hatte es massive Kritik gegeben, die Vestager bislang immer zurückgewiesen hatte. Ein Brandbrief, den zehn internationale Wirtschaftsverbände gemeinsam an sie geschickt hatten, ist bei der Kommission eingegangen, bestätigte die Sprecherin. Er werde „zu gegebener Zeit“ beantwortet.
Frachtraten vervierfacht
Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem der europäische Dachverband der Spediteure Clecat und deren internationaler Verband Fiata sowie die internationale und europäische Verladerschaft mit ihren Organisationen GSF und ESC. Sie beklagen schlechtere Leistungen der Reeder, dazu hätten sich die Frachtraten auf vielen Routen mehr als vervierfacht „und liegen weiterhin drei- bis viermal höher als 2019 vor der Pandemie“, heißt es in dem Brief. Die Reeder hätten ihre Gewinne in Höhe von 186 Milliarden Dollar letztlich auf Kosten der Verbraucher erzielt.
Vom Kartellrecht befreit
Mit den bestehenden Ausnahmeregeln sind die Seeschifffahrtskonsortien von vielen Kontrollen des EU-Wettbewerbsrechts befreit und können wirtschaftlich sensible Informationen austauschen. Dabei geht es unter anderem um die Anzahl und Größe der eingesetzten Schiffe sowie die Taktung der Fahrten auf den Handelsrouten rund um die Welt.