Jubilee Signet

EU prüft Steuerbefreiung niederländischer Häfen

11. Juli 2014
Die europäische Kommission hat eine tiefgreifende Untersuchung in die Wege geleitet, die überprüfen soll, ob Steuerbefreiungen in den Niederlanden mit EU-Recht vereinbar sind. Im Mittelpunkt stehen öffentliche Unternehmen, zu denen auch Hafenbetreiber zählen. Gemäß der niederländischen Gesetzgebung seien Umsätze von öffentlichen Behörden, ob aus der Verwaltung oder aus öffentlichen Unternehmen, von der Gewerbesteuer ausgenommen. Zwar gebe es Ausnahmen von dieser Regelung, doch gelten diese lange nicht für alle Unternehmen in öffentlicher Hand.
Laut EU könnte die vorherrschende Steuerbefreiung den Unternehmen Vorteile gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen. Deshalb hole man auch Informationen über die Besteuerung von Häfen in anderen Mitgliedstaaten ein. „Fairer Wettbewerb ist wichtig für alle Wettbewerber. Die Kommission muss deshalb sicherstellen, dass öffentliche Unternehmen in den Niederlanden – dazu zählen auch Hafenbetreiber – was die Steuern betrifft im Vergleich zu ihren privaten Konkurrenten nicht bevorzugt werden. Außerdem sollten für alle Häfen in der EU gleiche Bedingungen herrschen. Deshalb ist es wichtig, dass die Regelungen für Beihilfen mit allen Mitgliedsstaaten abgestimmt werden“, sagt Joaquin Almunia, Vizepräsident der Kommission.
Auch Frankreich und Belgien will die EU in ihre Untersuchung mit einbeziehen.