EU-weite Rückrufe und hohe Strafen sollen für saubere Autos sorgen

08. Dez. 2017
Rückrufaktionen in der gesamten EU und von Brüssel verhängte hohe Strafen drohen künftig Autobauern, die sich nicht an geltende Vorschriften halten. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich außerdem auf eine unabhängigere Typengenehmigung geeinigt, zudem sollen auch bereits zugelassene Autos stichprobenartig überprüft werden. Auslöser für die verschärften Vorschriften war der VW-Abgasskandal.
Künftig macht die Kommission unabhängig von den Mitgliedstaaten Fahrzeugkontrollen und kann EU-weit Autos zurückrufen. Die Brüsseler Behörde ist befugt, die Ernennung technischer Dienste anzufechten und pro Fahrzeug, das gegen Vorschriften verstößt, Strafen von bis zu 30.000 Euro gegen Hersteller oder technische Dienste zu verhängen. „Mit schärferen und strenger kontrollierten Vorschriften hat die Automobilindustrie die Chance, das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen“, sagte Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen.
Bislang waren allein nationale Typengenehmigungsbehörden für die Marktzulassung von Fahrzeugen zuständig. Jetzt überprüft die Kommission sie, damit die Hersteller sich streng an Sicherheits-, Umwelt- und Herstellungsanforderungen der EU halten. Technische Dienste müssen regelmäßig und unabhängig kontrolliert werden, damit sie von den Mitgliedstaaten für die Prüfung und Kontrolle der Übereinstimmung neuer Fahrzeugmodelle mit den Regeln benannt werden können. Nicht durchgesetzt hat sich der ursprüngliche Vorschlag der Kommission, die direkte Bezahlung der technischen Dienste durch die Hersteller abzuschaffen.
Auch bereits zugelassene Fahrzeuge werden geprüft
Neben der Prüfung vor der eigentlichen Typzulassung haben die EU-Staaten jetzt zusätzlich die Aufgabe, auch Fahrzeuge, die bereits auf dem Markt sind, regelmäßig stichprobenartig zu testen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen öffentlich zugänglich sein. Sollten Schutzmaßnahmen gegen nichtkonforme Fahrzeuge notwendig werden, können die Mitgliedstaaten sie im jeweiligen Hoheitsgebiet sofort ergreifen, ohne dass die Typengenehmigungsbehörde aktiv wird.
Das geltende Verbot von Abschalteinrichtungen bleibt bestehen, unterstreicht die Kommission. Die neue Verordnung verlangt aber zusätzlich, dass die Hersteller die Softwareprotokolle der Fahrzeuge offen legen. Der europäische Verband der Automobilhersteller, ACEA, begrüßte die neuen Regeln und erwartet, dass sie für die rechtliche Sicherheit und Klarheit sorgen, die die Industrie benötige.
Die Einigung der drei EU-Organe muss von Parlament und Rat noch förmlich gebilligt werden. Die Verordnung kann danach direkt in allen Mitgliedstaaten angewandt werden, ab 1. September 2020 ist sie verpflichtend.