EU verordnet Abgasmessungen im realen Straßenverkehr
Ab dem 1. September 2017 müssen Fahrzeuge eine Emissionsprüfung in der realen Fahrpraxis durchlaufen, bevor sie eine Zulassung für die Europäische Union (EU) erhalten. Dies hat nach Angaben der EU-Kommission eine große Mehrheit der Mitgliedsstaaten beschlossen. Damit soll die Diskrepanz zwischen dem Prüfstandswert, der momentan für die Zulassung bindend ist, und dem Emissionswert im realen Verkehr der Vergangenheit angehören. Bei Dieselfahrzeugen gebe es derzeit Abweichungen von bis zu 400 Prozent, diese soll sich ab September 2017 auf 110 Prozent verringern. In einer ersten Phase ab Januar 2016 soll die Real Driving Emission (RDE) zur Überwachung des noch gültigen Laborprüfzyklusses dienen, und so Manipulationen durch Abschalteinrichtungen entgegenwirken. Bis September 2017 dienen die mit einer mobilen Testeinrichtung gemessenen Werte nur als Überprüfung und werden keine Auswirkungen auf die Typgenehmigung haben. Dies ändert sich zum 1. September 2017 - dann darf die Abweichung 110 Prozent nicht mehr übersteigen, um eine Typgenehmigung zu erhalten.