EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Entsenderegelungen in Österreich
Wie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) mitteilt, hat die Europäische Kommission Ende April 2017 ein formales Vertragsverletzungsverfahren gegen das österreichische Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) im Straßentransportsektor eingeleitet.
Das seit Januar dieses Jahres geltende Lohn- und Sozialdumping-Gesetz (LSD-BG) soll das Lohn- und Sozialdumping unterbinden und gilt sowohl für inländische als auch ausländische Unternehmen bei einer Entsendung oder Überlassung von Mitarbeitern. Im Transportbereich sind lediglich reine Transitfahrten davon ausgenommen, ansonsten muss für jede Fahrt die Mitarbeiterentsendung angemeldet werden.
Nach Angaben des Verbands hat die Kommission entschieden, Österreich einen Brief als ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens zu übersenden. Die österreichischen Stellen haben nunmehr zwei Monate Zeit, auf das Schreiben zu reagieren. Die EU-Kommission unterstelle insbesondere, dass die Anwendung der österreichischen Maßnahmen auf den internationalen Verkehr, der keinen wesentlichen Beitrag zur österreichischen Wirtschaftsleistung liefert, nicht gerechtfertigt sei, da er unverhältnismäßige administrative Belastungen für die betroffenen Unternehmen darstelle und damit gegen die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes verstoße.
Parallel zu diesem Verfahren sei dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Klage eines slowenischen Transportunternehmens gegen die Republik Österreich vorgelegt worden. Der EuGH soll klären, ob einige mit dem LSDB-G in Kraft getretene gesetzliche Neuregelungen mit der EU-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit vereinbar sind.