EU: Flugverbotszonen für Drohnen

27. Mai 2019
Die EU plant neue Vorschriften und eine Registrierpflicht für den Verkehr von Drohnen. Die Absicht ist, den zunehmenden Flugverkehr von Drohnen in der Luft sicherer zu machen sowie die Gefahr für die Menschen am Boden zu reduzieren. Die unbemannten Flugobjekte hatten bereits wiederholt europäische Großflughäfen lahmgelegt, darunter Frankfurt oder die Londoner Airports Heathrow und Gatwick. Künftig können die Mitgliedsstaaten einheitlich Flugverbotszonen definieren, in die Drohnen durch die satellitengestützte Geolokalisierung nicht eindringen dürfen. Die Regelungen gelten sowohl für private als auch für professionelle Betreiber von Drohnen, die ab 2020 bei den nationalen Sicherheitsbehörden registriert sein müssen.
„Die EU verfügt damit über die weltweit fortschrittlichsten Vorschriften", sagte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc. Sie sollen den Weg für sichere Drohnenflüge ebnen und Unternehmern und Erfindern die dringend benötigte Klarheit in ganz Europa geben. Flugverbotszonen können Flughäfen und Flugplätze oder auch Stadtzentren umfassen. Die neuen Regelungen, die auf nationaler Ebene bestehenden ersetzen, betreffen nicht nur die Sicherheit, sondern enthalten auch wichtige Bausteine, um Sicherheitsrisiken durch Drohneneinsätze zu minimieren.
Wenn die Betreiber registriert sind, könnten sie identifiziert werden, erläutert die Kommission: „Alle nationalen Behörden werden die Möglichkeit haben, den Missbrauch und ungesetzliche Aktivitäten zu verhindern.“ Die Vorschriften beziehen sich auf alle Drohnen, unabhängig von ihrem Gewicht. Massenprodukte müssten nur minimale Anforderungen wie Registrierung und elektronische Identifizierung erfüllen, heißt es weiter. Unter einem Gewicht von 25 Kilo wird größtenteils auch keine Genehmigung gebraucht. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Drohne nicht höher als 120 Meter in die Luft steigt, dass der Betreiber sie immer im Blick behält und sie von Menschen fernhält.
Im vergangenen Jahr hat die Deutsche Flugsicherung insgesamt 158 Behinderungen des regulären Luftverkehrs durch Drohnen registriert, das sind etwa 80 Prozent mehr als 2017. Die meisten Störungen gab es am Drehkreuz Frankfurt.