Euro 7: Striktere Regulierung bei schweren Lkw

20. Dez. 2023 Newsletter
Der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben sich bei der Euro-7-Abgasnorm geeinigt.
Bei schweren Nutzfahrzeugen wird die Regulierung strenger. So sieht die Einigung für Busse und Lastwagen striktere Grenzwerte beim Ausstoß von Stickoxiden vor. Im Labor sind bei Stickoxiden künftig maximal 200 Milligramm je Kilowattstunde erlaubt, auf der Straße 260 Milligramm.
„Ambitionierter Zeitplan“
Euro 7 wird für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab Ende 2026 und für schwere Nutzfahrzeuge und Busse ab Mitte 2028 verbindlich. Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), erklärt dazu: „Der Zeitplan für die Einführung von Euro 7 ist ambitioniert und verlangt den Herstellern große Anstrengungen ab. Klar ist aber: Der heutige Beschluss gibt den Unternehmen nun Planungssicherheit. Sie stellen sich den neuen Herausforderungen und werden mit ganzer Kraft an der Umsetzung von Euro 7 arbeiten.“
Bremsstaub und Reifenabrieb bei E-Fahrzeugen
Die Regulierung für Pkw fällt mit Blick auf die anstehende Transformation bis 2035 zwar geringer aus, als von der EU-Kommission ursprünglich gefordert. Denn bei Pkw gelten die bekannten Euro-6-Grenzwerte für Stickoxide, Kohlenmonoxid und Feinstaub weiterhin. Und auch die Testbedingungen – beispielsweise für den Kaltstart – bleiben unverändert. Für E-Autos gelten strengere Grenzwerte als für herkömmliche Fahrzeuge mit Verbrennermotoren oder Hybridfahrzeuge – beispielsweise mit Blick auf Bremsstaub und Reifenabrieb. Zu den neuen Anforderungen zählen auch neue On-Board-Überwachungstechniken, die Berücksichtigung kleinerer Partikelgrößen im Abgas und die verlängerte Dauerhaltbarkeit der emissionsrelevanten Systeme. Der VDA hat diese Regulierung von Anfang an mitgetragen und unterstützt. Müller: „Bremsemissionen können heute die Abgasemissionen moderner Verbrenner übersteigen – entsprechend groß ist das Potenzial. Die Regulierung von Bremsstaub und Reifenabrieb ist ein guter Schritt zu einer besseren Luftqualität.“ Müller erklärt dazu: „Die Euro-7-Anforderungen sind in Teilen sehr ambitioniert. Unsere Industrie ist jedoch fest entschlossen, alle Anforderungen umzusetzen.“
Mindestanforderungen bei Batterien
Außerdem soll es künftig Mindestanforderungen bei Batterien von E- und Hybridfahrzeugen geben. Batterien müssen demnach nach acht Jahren beziehungsweise 160.000 Kilometer Laufleistung noch mindestens 72 Prozent ihrer ursprünglichen Ladekapazität aufweisen.
E-Fuels nicht berücksichtigt
Versandet ist allerdings die Forderung von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) und der Europäischen Volkspartei (EVP) im EU-Parlament, im Zuge der Abstimmung um die Euro-7-Grenzwerte auch klimaneutrale Kraftstoffe (E-Fuels) zu etablieren. Verhandelt wird gegenwärtig noch darüber, ob eine neue Fahrzeugkategorie – E-Fuels-only – geschaffen werden soll. Eine Entscheidung darüber soll am 31. Januar 2024 fallen.