Eurovignette: Lkw-Maut an CO2-Ausstoß gekoppelt

09. Dez. 2020 Newsletter / Recht & Steuern / Transport & Verkehr
Die Lkw-Maut richtet sich in der EU künftig nach dem CO2-Ausstoß der Fahrzeuge und wird bereits ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erhoben.
„Nach jahrelangen zähen Verhandlungen haben wir einen Kompromiss erzielt“, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nach einer Videokonferenz mit seinem europäischen Amtskollegen zur Revision der Eurovignetten-Richtlinie. Damit werde auch ein weiterer wichtiger Innovationsimpuls für die Branche gesetzt, führte Scheuer aus. Den Mitgliedsstaaten steht grundsätzlich offen, ob sie ein strecken- oder zeitbezogenes System einführen wollen. Wo es bereits jetzt eine Lkw-Maut gibt, wird diese spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie auch für Lkw über 3,5 Tonnen Pflicht.
Weniger CO2 wird belohnt
Sauberere Fahrzeuge sollen künftig weniger zahlen, dabei kann die CO2-Differenzierung auf drei Arten umgesetzt werden. Über die Infrastrukturgebühren können CO2-freie Antriebe bis 2025 komplett von der Maut befreit werden. Für alle anderen Fahrzeuge kann die Vergünstigung auf bis zu 75 Prozent der Kosten gesenkt werden, die Lkw mit der schlechtesten CO2-Bilanz zahlen. Den Mitgliedstaaten werden gewisse Gestaltungsspielräume bei den Vergünstigungen innerhalb der einzelnen CO2-Emissionsklassen gewährt. Sie können bei Null-Emissionsfahrzeugen zwischen 50 und 75 Prozent, bei Niedrig-Emissionsfahrzeugen zwischen 30 und 50 Prozent liegen. Die CO2-Emissionen können aber auch als externe Kosten auf die Infrastrukturgebühren aufgeschlagen und hier nach den CO2-Emissionsklassen differenziert werden. Außerdem ist als dritte Variante eine Kombination beider Vorgehensweisen möglich.
Oberleitungs-Lkw streckenweise CO2-frei
Wenn sich über den Tachographen nachweisen lässt, dass Hybrid-Fahrzeuge – in Deutschland wären das beispielsweise Oberleitungs-Lkw - über bestimmte Strecken emissionsfrei gefahren sind, können sie wie Null-Emissionsfahrzeuge behandelt werden, hält der Kompromiss fest. Auch ein Herzenswunsch der CSU findet sich im Kompromiss wieder: Kleine und mittlere Unternehmen wie Handwerksbetriebe sollen für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen eine unbefristete Ausnahmereglung bekommen, die von jedem Land selbst ausgestaltet werden kann.
Nur Österreich stimmt dagegen
Lediglich Österreich hatte, insbesondere aufgrund umstrittener Zuschläge für gefährdete Regionen wie den Brenner-Pass, gegen den Vorschlag der deutschen Ratspräsidentschaft gestimmt. Die Einigung muss am 18. Dezember auf Botschafterebene noch offiziell bestätigt werden, damit die dann anstehenden Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament aufgenommen werden können.