Fahren mit ausländischem Führerschein kann bei Unfall die Haftung kosten

13. Nov. 2015
Lässt ein Autofahrer seinen ausländischen Führerschein nicht umschreiben, fährt trotzdem und verursacht einen Unfall, kann er von seiner Kfz-Hapftpflichtversicherung in Regress genommen werden. Auf dies Urteil des Amtsgerichts Bergheim (27 C 168/14) weist das Portal kostenlose-urteile.de hin. Im vorliegenden Fall hat eine Autofahrerin einen Unfall verursacht. Nachdem die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkam, klagte die Versicherung auf Regress in Höhe von 5.000 Euro. Vorwurf: Die Fahrerin sei ohne Führerschein unterwegs gewesen. Die Unfallverursacherin wiederum wies daraufhin, dass sie sehr wohl einen kroatischen Führerschein habe, diesen aber vergessen habe umschreiben zu lassen. Die Sache landete vor dem Amtsgericht. Dies entschied zu Gunsten der Versicherung. Begründung: Die Unfallverursacherin habe gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen, als sie ohne gültige Fahrerlaubnis den Versicherungsvertrag abgeschlossen und den Unfall verursacht habe. Den kroatischen Führerschein ließ das Gericht außer Acht, die Frau hätte diesen Führerschein umschreiben lassen müssen. Die Umschreibung sei nicht nur eine Formalie, dabei würde zudem die Echtheit des kroatischen Führerscheins geprüft, so das Gericht. Auch das Argument, dass die Rechtslage hinsichtlich der Umschreibung nicht verständlich gewesen sei, ließ das Gericht nicht gelten.