Wöchentliche Ruhezeit: Bundestag entwirft neues Gesetz

06. März 2017
Der Verkehrsausschuss des Bundestages tagt heute Nachmittag in öffentlicher Runde zum Thema Fahrpersonalgesetz. Es geht darum, wo Fahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit verbringen.
Die EU-Verordnung für Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer unterscheidet zwischen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden und der reduzierten wöchentlichen Ruhezeit von 24 Stunden. Nach der EU-Verordnung 561/2006 dürfen Fahrer die reduzierte wöchentliche Ruhezeit in ihrem Fahrzeug verbringen, wenn es eine geeignete Schlafmöglichkeit bietet.
Die EU-Länder sind allerdings uneinig, ob die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit auch im Lkw verbracht werden darf. Nachdem vor allem osteuropäische Fahrer dies praktizieren, hat die belgische Regierung bereits 2014 die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw verboten. Jetzt diskutiert auch der Bund das Thema.
Die Gewerkschaft Verdi begrüßt das: „Das unwürdige Campieren der Berufskraftfahrer auf den Rastplätzen muss beendet werden. Der Bundestag ist aufgefordert, hier endlich eine klare Regelung zu schaffen“, sagt der stellvertretende Vorsitzende Andrea Kocsis.
Neben diesem Gesetzentwurf bereitet die Bundesregierung auch einen zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes vor.