Fahrer müssen Ruhezeit außerhalb der Kabine nicht nachweisen
Lkw-Fahrer müssen keine Dokumente vorlegen, um eine außerhalb der Fahrerkabine verbrachte regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nachzuweisen. Das hat die EU-Kommission in einem Brief an die International Road Transport Union (IRU) klargestellt. Das Fahrpersonal kann danach auch nur bestraft werden, wenn es quasi auf frischer Tat bei einer Kontrolle während der Ruhezeit in der Kabine ertappt wird. Nachträgliche Beweise dafür, dass die 45-Stunden-Pause tatsächlich anderswo verbracht wurde, dürfen die Kontrollbehörden nicht verlangen.
Die Kommission bezieht sich dabei auf Artikel 36 der Verordnung (EU) 165/2014, in der alle Dokumente aufgeführt seien, die Fahrer bei einer Kontrolle vorlegen müssen. Ein Papier, das die außerhalb der Kabine verbrachte Ruhezeit bescheinigt, sei darin nicht vorgesehen. Sollte es unsachgemäße Kontrollen gegeben haben, empfiehlt die Kommission, bei den zuständigen nationalen Behörden eine Rückerstattung der verhängten Strafen zu verlangen.