Fahrverbot in Stuttgart: Lieferverkehr darf rollen

10. Dez. 2018
Die Stadt Stuttgart erteilt seit Anfang Dezember Ausnahmegenehmigungen mit Blick auf die Diesel-Fahrverbote. Jedoch benötigt der Lieferverkehr solche Ausnahmegenehmigungen nicht und darf weiterhin jederzeit einfahren. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2019 angeschafft wurden. Und: Das Ziel der Lieferung muss in der Umweltzone liegen.
Ausnahmen für Spezialfahrzeuge
Unter Lieferverkehr ist der geschäftsmäßige Transport von Waren zu verstehen, wenn diese zu Gewerbetreibenden oder Kunden geliefert werden, teilt die Stadt Stuttgart mit. Zum Lieferverkehr zählen demnach auch Fahrten von Handwerkern und Baufahrzeuge, die zum Transport von Werkzeugen oder Material eingesetzt werden und unbedingt vor Ort sein müssen.
Ausnahmegenehmigung sind für Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungskosten wie etwa Schwerlasttransporter oder Kräne möglich. Die Ausnahmegenehmigungen sind ein Jahr gültig und können bei der Stadt Stuttgart beantragt werden.
Polizei kontrolliert
Die Polizei wird bei ihren Fahrzeugkontrollen im täglichen Dienst die Einfahrtsberechtigung beim fließenden Verkehr prüfen. Auch mithilfe der Lieferpapiere soll dies geschehen, erklärt die Stadt Stuttgart gegenüber trans akuell. Für die Kontrolle des stehenden Verkehrs ist die Stadt Stuttgart selbst verantwortlich. Der Verstoß gegen das Fahrverbot wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet.
Lkw-Durchfahrtverbot
Unabhängig von den aktuellen Dieselfahrboten gilt in Stuttgart bereits seit März 2010 ein Durchfahrtverbot für LKW über 3,5 Tonnen. Grund ist die schon damals vorhandene hohe Feinstaubbelastung. Deshalb dürfen seitdem auch Lkw mit modernster Motor- und Abgastechnik nicht mehr durch Stuttgart, Ostfildern und Umgebung fahren, wenn sie dort keinen Lieferauftrag haben.