Fahrzeugvernetzung: ACE warnt vor Datenklau

30. Jan. 2014
Der Automobilclub Europa (ACE) fordert einen besseren Schutz elektronisch erzeugter, personenbezogener Daten im Fahrzeug. Über sämtliche Rechte dürfe allein der Nutzer verfügen.
Der ACE lehne es strikt ab, dass Hersteller und Versicherer auf gespeicherte, personenbezogene Daten direkt zugreifen können. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Fahrzeugbesitzers dürften Dritte keinerlei Zugang und Verwertungsrechte über solche Daten erhalten, so der Automobilclub auf dem 52. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Im Interesse des Verbrauchers müsse der Gesetzgeber gegen die entsprechenden Begehrlichkeiten „einen stabilen Schutzwall“ errichten. ACE-Verkehrsexperte Mathias Knobloch: “Wir wollen nicht, dass Fahrer klammheimlich eine Art von NSA-Wanzen untergejubelt bekommen, die sich dann in der vernetzten Verkehrstelematik virenartig vermehren und Fahrzeugbesitzer nach Belieben ausforschen.“

Sämtliche Rechte aller vom Fahrzeug generierten, personenbezogenen Daten müssten beim Nutzer liegen. Es müsse zudem klar erkennbar sein, welche Daten vom Fahrzeug erzeugt werden. Daten, die im öffentlichen Interesse aufgrund gesetzlicher Vorgaben generiert werden, müssen laut dem ACE frei verfügbar und nutzbar sein. Weiter fordert der Autoclub, dass die Verantwortung über den sogenannten eCall (Notruf) beim Staat bleibt und nicht delegierbar ist.
Wie bei anderen Endgeräten auch müsse der Nutzer freien Zugang zur „Hardware Fahrzeug“ haben, beispielsweise um eigene App installieren zu können, solange keine sicherheitsrelevanten Funktionen beeinträchtig werden. Nach Ansicht des ACE muss verhindert werden, dass Hersteller vordefinierten Werkseinstellungen oder überzogene Gebührenmodelle einrichten, die den freien Marktzugang externer App-Anbieter behindern oder eingrenzen. Für das vernetzte Fahrzeug schlägt der Automobilclub vor, eine offene und standardisierte Schnittstelle zu schaffen. So hätten auch externe Dienstleister Zugang zu den freigegebenen Fahrzeugdaten.