Falschparken mit Warnblinker kostet doppelt

12. Dez. 2013
Parkplätze sind in Städten oft Mangelware. Da liegt es nahe, den Warnblinker zu setzen und schnell in zweiter Reihe zu parken. Das ist jedoch doppelt strafbar.
Tatsächlich sieht ein Viertel der Deutschen kein Problem in Zweiter-Reihe-Parkern. Das hat die Umfrage „Mehr Durchblick im Straßenverkehr“ des Kfz-Direktversicherers R+V24 ergeben. Der Warnblinker entschuldigt ja schließlich vermeintlich für die Behinderung. „Auch wenn Autofahrer nur wenige Minuten in zweiter Reihe oder im Halteverbot stehen, behindern sie den Verkehr und begehen eine Ordnungswidrigkeit“, sagt Ela Orth von R+V24. „Wer dann noch den Warnblinker einschaltet, riskiert sogar ein doppeltes Bußgeld.“ Der Warnblinker diene als Gefahrenanzeiger und sei nur in Notfällen zu verwenden, beispielsweise bei einer Panne, beim Abschleppen oder um vor Gefahrenstellen zu warnen. „Wer mit dem Blinklicht sein Falschparken legitimieren möchte, riskiert ein doppeltes Bußgeld: für die Parksünde und für den Missbrauch des Blinkers“, sagt Orth. Halten oder Parken sei grundsätzlich nur in ausgewiesenen Zonen gestattet. Eine Ausnahme bestehe höchstens dann, wenn ein Fahrgast ein- oder aussteigt.