Fernbus: Die Rechte der Fahrgäste

08. Mai 2015
Auch wegen des aktuellen Streiks der Lokführer werden Fernreisen mit dem Bus immer attraktiver. Fahrgäste habe Rechte. Zum Beispiel können sich Kunden ein Ticket erstatten lassen, wenn das Busunternehmen die Fahrt annulliert. Verzögert sich die Abfahrt bei einer Fahrt die länger als drei Stunden dauert um mehr als 90 Minuten, muss das Busunternehmen, die Fahrgäste mit einem Imbiss und Getränken versorgen. Auf diese Rechte weist der Deutsche Deutsche Anwaltverein hin. Demnach dürfen Kunden auch bei einer Überbuchung den Ticketpreis zurückfordern. Sie können aber auch verlangen, dass der Anbieter sie kurzfristig anders an ihr Ziel bringt.
Verletzt sich ein Fahrgast bei einem Unfall, kann er vom Busunternehmen eine Entschädigung verlangen, erläutert der Anwaltverein. Sollte das Gepäck beschädigt werden, muss auch das Busunternehmen dafür einspringen.
Bleibt der Bus wegen einer Panne liegen, muss das Busunternehmen einen Ersatz besorgen. Bei einem Unfall muss praktische Hilfe sowie erste Hilfe gewährleistet sein. Auch für Verpflegung oder für eine Unterkunft im Hotel muss das Unternehmen sorgen. Bei 80 Euro ist hier allerdings Schluss.
Vom Einzelfall hängen Dinge wie zunächst zugesagtes und dann nicht zur Verfügung stehendes WLAN oder auch Serviceversprechen des Anbieters ab, die nicht eingehalten wurden. Hier gilt zu klären, ob der Kunde einen Teil des Ticketspreises zurückerhält.