Flensburg: Neues Punktesystem seit 1. Mai in Kraft

02. Mai 2014
Seit dem 1. Mai 2014 ist das neue Punktesystem zur Ahndung von Regelverstößen im Straßenverkehr in Kraft. Die bereits im alten „Verkehrszentralregister“ (VZR) bestehenden Einträge übernimmt das neue „Fahreignungsregister“ (FAER) in modifizierter Form: Wer bisher ein bis drei Punkte hat, erhält im FAER einen Punkt. Von dort an geht es in Zweierschritten weiter: vier oder fünf alte Punkte ergeben zwei neue, sechs oder sieben drei neue. Den Führerschein abgeben müssen Verkehrssünder zukünftig bereits bei 8 statt bei 18 Punkten. Im Gegenzug gibt es nur noch dann Punkte, wenn ein Delikt die Verkehrssicherheit gefährdet.

Pro Verstoß sind ab Mai je nach Schweregrad ein bis drei Punkte vorgesehen. Zudem gilt für jeden Eintrag eine feste Tilgungsfrist. Diese ist abhängig von der Schwere des Vergehens: Ordnungswidrigkeiten verjähren nach zwei Jahren, Trunkenheit am Steuer nach zehn Jahren. Ab fünf Punkten ist es möglich, durch ein Seminar Punkte abzubauen – jedoch nur einmal in fünf Jahren. Begangene Fehltritte, die keine Punkte mehr zur Folge haben, werden aus dem System gelöscht.

Gleichzeitig mit der Punktereform erhöhen sich auch die Bußgelder: Handynutzung am Steuer, fehlende Winterreifen oder unangeschnallte Kinder im Auto kosten 60 EUR statt 40 EUR. Auch sollten sich alle Fahrzeugbesitzer eine Warnweste zulegen: Das Mitführen dieser ist ab dem 1. Juli 2014 nach EN 471 Pflicht.