De-minimis: Förderperiode 2020 gestartet
Die Antragsfrist für das Förderprogramm De-minimis hat begonnen.
Vom 07. Januar bis 30. September 2020 können Unternehmen ihren Antrag für die Förderperiode 2020 stellen. Die Unterlagen dazu stehen beim Bundesamt für Güterverkehr online zur Verfügung.
Das Förderprogramm De-minimis unterstützt Logistiker bei folgenden Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt:
Als fahrzeugbezogene Maßnahmen gelten beispielsweise der Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen sowie Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland. Dazu zählen auch die ergonomische Gestaltung des Fahrerarbeitsplatzes oder Kauf, Miete und Leasing von Navigationssystemen.
Unter personenbezogene Maßnahmen fallen die Aufwendungen für Sicherheitsausstattung beziehungsweise Berufskleidung des Fahr- und Ladepersonals sowie der Disponenten – aber auch Weiterbildungen wie etwa wirtschaftliches Fahren, Ladungssicherung oder Schadensprävention. Ebenfalls förderfähig sind berufliche Weiterentwicklungen wie beispielsweise die Fortbildung zum geprüften Verkehrsfachwirt/Fachwirt für Güterverkehr und Logistik.
Die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung umfassen wiederum den Kauf von Telematiksystemen oder auch den Erwerb von Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung und Archivierung der Daten des digitalen Tachografen.