Förderprogramm: BAG verlängert Frist

21. Feb. 2022 Newsletter / Fahrzeug & Technik
Wegen aktueller Lieferprobleme von neuen Fahrzeugen verlängert das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Frist für das Förderprogramm der Nutzfahrzeugflotte (ENF) und somit die Frist zur Verschrottung von alten Fahrzeugen.
Mit dem Förderprogramm soll ein wirksamer Wirtschaftsimpuls zugunsten von Fahrzeugproduktion und -zulassung sowie damit einhergehend ein spürbarer und anhaltender Beitrag zur Absenkung des CO2- und Schadstoffemissionsniveaus erreicht werden, heißt es seitens des BAG. Doch die ursprünglich bis Ende Juni gesetzte Frist lässt sich aufgrund aktueller Lieferschwierigkeiten der Fahrzeughersteller nicht halten.
Aufgrund von Lieferengpässen bei Lkw-Herstellern hätte es nun aktuell dazu kommen können, dass alte Fahrzeuge verschrottet werden müssen, bevor das neue überhaupt geliefert werden kann. Die bisherige Frist lief bislang nur bis zum 30. Juni 2022. In einer aktuellen Mitteilung des BAG heißt es nun: „In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Materiallieferengpässe) kann im Förderprogramm ENF eine individuelle Fristverlängerung auf den 30. September 2022 beantragt werden. Der Ausnahmefall ist durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen.“ Bislang galt, dass das Bestandsfahrzeug spätestens zwei Monate nach der verkehrsrechtlichen Zulassung des Neufahrzeugs verschrottet werden muss.