Koalitionsverhandlungen: Verbände tragen Forderungen vor
Das wie und wer ist geklärt, jetzt folgt das was - die neue Jamaika-Koalition muss ihre Positionen festlegen. Die Branchenverbände legen dazu ihre Forderungen an die Politik vor.
"Güterverkehr und Logistik sind tragende Säulen der deutschen Wirtschaft und Grundlage für den Wohlstand unserer Gesellschaft", schreibt dazu der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV), der Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) und der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL). Für die 19. Legislaturperiode des Bundestages haben die Interessenvertreter der Transport- und Logistikbranche ein Forderungsprogramm mit sechs Schwerpunkten aufgestellt:
1. Logistikstandort Deutschland stärken, Wettbewerbsfähigkeit sichern - unter anderem durch kontrollierbare einheitliche europäische Regelungen, effektive Rechtsdurchsetzung und Kontrolle der Vorschriften unter verstärkter Nutzung digitaler Instrumente. Gefordert werden unter diesem Punkt auch die konsequente Bekämpfung von Schwarzarbeit, aber auch die Möglichkeit, dreiwöchige Rundläufe in Europa durchzuführen, mit anschließender Verpflichtung zur Rückkehr zum Heimatstandort.
2. Nachwuchsmangel offensiv angehen - etwa durch "an den Bedürfnissen der Kraftfahrer ausgerichtete arbeitsmarktpolitische Strategien" oder durch Anpassung des gesetzlichen Rahmens zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer.
3. Kostenwahrheit bei der Maut durch echte Finanzierungskreisläufe - gefordert werden Maßnahmen wie die Orientierung der Maut am spezifischen CO2-Austoß, der zulässigen Achslast der Fahrzeuge und den Euro-Abgasnormen, eine Zweckbindung für die Finanzierung der Straße.
4. Ausbau der digitalen Infrastruktur.
5. Fahrplan für einen Mobilitätswende, unter anderem inklusive einer Förderung der Komodalität und einer Steuerdifferenzierung für Gewerbediesel erhalten 6. Sicherheit in der Transportlogistik erhöhen - durch Ausbau von Parkplätzen an Autobahnen, Ladungsdiebstahl und Frachtraub als eigenständiges Kriminalitätsphänomen zu bewerten.