Frankreich: Beifahrerzeit gilt nicht als Lenkzeit

29. Apr. 2016
In Frankreich haben die Kontrollen zur Lenk- und Ruhezeit des Beifahrers im Lkw für Wirbel gesorgt. Nun ist klar, die als Beifahrer verbrachte Zeit einer Mehrfachbesetzung wird nicht als Lenkzeit, sondern als Bereitschaftszeit angesehen. Der zweite Fahrer muss nicht nach 4,5 Stunden als Beifahrer eine Lenkzeitunterbrechung einlegen. Das hat nach Angaben des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV) das französische Transportministerium in Brüssel klargestellt.
Seit März hat die Polizei in Frankreich die Zeiten des Beifahrers als Lenkzeit gewertet. Die Behörden bezogen sich dabei auf die vollständig in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr. 165/2014. Bis Ende April seien dadurch Bußgelder in sechsstelliger Höhe fällig geworden, berichtet der DSLV. Grund für die geänderte Auslegung der Kontrollvorschriften sei eine fehlerhafte Kontrollsoftware gewesen, so die Informationen des DSLV. Das französische Transportministerium werde die zuständigen Berhörden informieren und die erfolgten Strafzahlungen überprüfen. Der DSLV empfiehlt betroffenen Unternehmen gegen die Bußgelder vorzugehen.