Frankreich: Gesetzesvorschlag zur Wochenendregelung für Lkw-Fahrer

24. Feb. 2014
Der Sozialausschuss der französischen Nationalversammlung hat einen Gesetzesvorschlag präsentiert, mit dem die Abgeordneten verhindern wollen, dass Lkw-Fahrer ihre Wochenenden im Führerhaus verbringen. Zunächst einmal sollen Arbeitgeber mit bis zu einem Jahr Gefängnis und einer Strafe von bis zu 30.000 Euro rechnen müssen, wenn sie die Arbeitsabläufe ihrer Fahrer so organisieren, dass diese dazu gebracht werden, ihre Ruhezeiten im Führerhaus zu verbringen.
Dies laufe den Regeln der Europäischen Union zuwider, wonach die Fahrer zumindest alle zwei Wochen ein Anrecht auf zwei reguläre Ruhezeiten haben: eine normale von mindestens 45 Stunden und eine kürzere, die später verrechnet werden muss. Zum Teil sei das Fahrzeug aber über Monate ihr einziger Wohnort. Dies schaffe eine Wettbewerbsverzerrung in Frankreich und gleichzeitig menschenunwürdige Lebensbedingungen für die Fahrer.
Die gleichen Strafen sollen für Arbeitgeber gelten, die ihre Fahrer nach den gefahrenen Kilometern bezahlen. Diese Praxis gefährde die Verkehrssicherheit und begünstige einen Missbrauch der europäischen Sozialgesetzgebung.
Ein weiterer Änderungsvorschlag sieht vor, dass Regelungen zur Kabotage auch auf Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen angewandt werden sollen. Das heißt, die Verweildauer in Frankreich für diese Transporte soll auf sieben Tage festgesetzt werden.
Der Gesetzgebungsvorschlag führt das Prinzip der „solidarischen Verantwortung“ ein, das erlaubt, einen Auftraggeber rechtlich für Vergehen von Subunternehmern zu verfolgen. Im Falle von Wettbewerbsverzerrung durch illegale Arbeit sollen künftig Verbände, Gewerkschaften, und Arbeitgeberverbände Klage einreichen können. Der Text wird am 25. Februar im Plenum abgestimmt.