Frankreich: Strafen für den Boykott digitaler Plattformen

14. Sept. 2021 Newsletter / Recht & Steuern
Die französische Wettbewerbsbehörde hat Strafen in Höhe von insgesamt 500.000 Euro gegen mehrere Akteure des Straßentransports verhängt, die digitale Plattformen boykottiert haben. Dazu gehören Frachtenbörsen, Kooperationen und Unternehmerverbände.
Zwischen Ende Juli 2016 und Ende Februar 2018 haben sie der Behörde zufolge den Markteintritt und die Entwicklung neuer digitaler Anbieter und Dienstleistungen behindert. Diese hätten zum Ziel gehabt, die Abläufe in der Branche zu optimieren. Dabei habe sich der Rechtsbruch nicht nur auf die Absprache zum Boykott der Vermittlungsplattformen und einer Rückverfolgungssoftware beschränkt, sondern die Bestraften hätten auch ihre Mitglieder aufgerufen, ebenso zu handeln.
Wettbewerb und Innovationen eingeschränkt
Diese Praktiken hätten den Wettbewerb und Innovationen eingeschränkt, betont die Behörde. Mithilfe der neuen digitalen Plattformen konnten die Verlader über eine Online-Schnittstelle direkt mit den Spediteuren in Kontakt gebracht werden, dabei wurde Geolokalisierung in Echtzeit genutzt. Die Rückverfolgungssoftware ermöglichte laut Wettbewerbsbehörde die Überwachung und Verwaltung von Flotten bei Verladern und Spediteuren, ohne in deren Geschäftsbeziehungen einzugreifen.
Die Frachtenbörsen B2Pweb und H2P wurden gemeinsam zu einer Geldstrafe in Höhe von 350.000 Euro verurteilt, gegen fünf Kooperationen wurden Bußen zwischen 9.000 Euro und 50.000 Euro verhängt. Die Unternehmerverbände Otre und Unostra müssen Strafen in Höhe von 10.000 beziehungsweise 1.000 Euro zahlen. Strafmildernd könnte sich ausgewirkt haben, dass sich die neuen Plattformen trotz des Boykotts gut entwickelten und ein „deutliches Wachstum“ verzeichnet haben.