Frankreich: Toter-Winkel-Aufkleber ist Pflicht

26. Jan. 2021 Newsletter / Recht & Steuern / Transport & Verkehr
Seit Jahresbeginn 2021 müssen laut Artikel R.313-32-1 der französischen Straßenverkehrsordnung einheimische wie ausländische Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit Aufklebern oder Plaketten versehen werden, die auf den „toten Winkel“ hinweisen.
Das Design ist vom Verkehrsministerium vorgegeben, die schwarz-gelb-roten Aufkleber mit stilisiertem Lkw beziehungsweise Bus und dem Aufdruck „Attention – Angles Morts“ müssen etwa 25 cm hoch und 17 cm breit sein. Sie sind bereits im Fachhandel und an grenznahen Tankstellen erhältlich.
Bei Motorwagen müssen die Aufkleber oder Plaketten an drei Seiten – Fahrer-, Beifahrerseite und Heck – angebracht werden, bei Kombinationen zusätzlich beidseitig am Anhänger bzw. Auflieger auf Höhe des Königszapfens. Die Seitenaufkleber dürfen nicht weiter als 1 m von der Fahrzeugfront entfernt angebracht werden, der Aufkleber am Heck muss sich auf der rechten Fahrzeughälfte befinden. Auch die Anbringungshöhe ist vorgeschrieben: zwischen 90 cm und 1,50 m über dem Boden. Scheiben, Lichter oder wichtige Kennzeichnungen dürfen dabei nicht bedeckt werden. Die Nichteinhaltung der neuen Vorschrift wird mit 135 Euro sanktioniert.