Fristverlängerung für den Lang-Lkw Typ 1

05. Okt. 2023 Newsletter
Der „kleine“ Lang-Lkw des Typs 1, der verlängerte Sattelzug mit einer Gesamtlänge von 17,88 Metern, darf nach bisherigem Stand nur bis Jahresende auf Deutschlands Straßen verkehren. Auf den freigegebenen Strecken des Positivnetztes haben hingegen 24 und 25 Meter lange Lang-Lkw unbeschränkt freie Fahrt.
Heute meldet das Bundesverkehrsministerium (BMDV) aber eine Fristverlängerung. Damit darf auch der verlängerte Sattelzug weiterhin innerhalb Deutschlands verkehren. Im Gegensatz zu den Langvarianten ist er nicht ans Positivnetz gebunden, sondern darf quasi das gesamte Straßennetz innerhalb von Deutschland nutzen.
Staatssekretär Luksic: Planungssicherheit für Logistiker
Die Verlängerung geht zunächst bis zum Jahr 2028, wie der Parlamentarische Staatssekretär im BMDV, Oliver Luksic (FDP), mitteilt. „Wir wollen Planungssicherheit für die Logistiker“, sagt Luksic, der zugleich Beauftragter der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik ist. Die geplante Verlängerung um fünf Jahre sei ein wichtiges Signal an die Logistikbranche. Die bisher gesammelten Erfahrungen seien durchweg positiv: „Der Lang-Lkw hat sich bereits als vielseitiger und unverzichtbarer Bestandteil im Güterverkehr etabliert. Durch eine bessere Auslastung werden weniger Transporte notwendig. Das spart erheblich CO2 ein und schont unsere Straßeninfrastruktur.“
Das BMDV hat einen entsprechenden Verordnungsentwurf hervorgelegt, der den weiteren Einsatz der 14,98 Meter langen Auflieger in den nächsten fünf Jahren regeln soll. Nach entsprechender Ressortabstimmung und Verbändeanhörung solle die Verordnung zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Das BMDV bezeichnet die fünf Jahre als Versuchszeitraum, in dem es eine weitere wissenschaftliche Begleitung geben soll. Weitere Untersuchungen zum Lang-Lkw Typ 1 seien bereits bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt worden, um neue Technologien wie wasserstoffbetriebene Zugmaschinen und aerodynamische Anbauten zu testen.