Führerschein weg nach verweigerter MPU

14. Juli 2015
Wer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verweigert, nachdem er wiederholt mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, kann den Führerschein komplett verlieren. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hervor (Az: 1 L 442/15.NW). Wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt, hatte im vorliegenden Fall ein Autofahrer seine Fahrerlaubnis wegen eines Alkoholdelikts verloren. Bei der MPU habe er angegeben, künftig nur noch kontrolliert und zu konkreten Anlässen zu trinken. Den Führerschein bekam er zunächst zurück. Drei Jahre später griff ihn jedoch laut DAV die Polizei auf, als er mit 1,79 Promille orientierungslos auf einer Autobahn torkelte. Eine darauffolgende erneute MPU verweigerte der Autofahrer. Dafür entzogen ihm die Behörden den Führerschein. Dagegen reichte er Klage ein, da sein Rausch „kontrolliert und zu einem konkreten Anlass gewesen“ sei. Das Verwaltungsgericht lehnte seinen Antrag jedoch ab – die erneute MPU sei rechtmäßig angeordnet. Zudem seien durch den erneuten Aussetzer Zweifel an seiner Fahreignung entstanden. Der Promillewert spreche gegen kontrollierten Alkoholgenuss. Wenn er seinen Führerschein retten wolle, komme er also laut Gericht nicht an einer MPU vorbei.