Gefahrgut-Trailer sabotiert: Transporteur muss für Umweltschaden zahlen

03. Juni 2016
Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat entschieden, dass die Halterin zweier Gefahrguttransporter, aus denen nach einem Sabotageakt leicht entzündliche Stoffe ausgelaufen waren, die Kosten für die Beseitigung zahlen muss.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Fahrer der beiden Gefahrguttransporter hatten die Fahrzeuge laut dem Portal kostenlose-urteile.de nahe dem Lkw-Parkplatz in Frankenthal geparkt. In der Nacht öffneten Unbekannte an beiden unbewachten Fahrzeugen die Ablassventile, sodass 10.000 Liter Isopropanol und 4.000 Liter Testbenzin ausliefen. Die verständigte Wasserbehörde veranlasste die Sanierung des Bodens und der Kanalisation, um eine Kontamination des Grundwassers zu verhindern. Hierfür fielen Kosten von über 87.000 Euro an, die die Stadt von der Halterin zurückforderte. Die klagende Transportfirma setzte sich mit der Begründung zur Wehr, dass die unbekannten Saboteure die Umweltgefahren verursacht hätten und dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden könnten.
Das Verwaltungsgericht Neustadt (Az: 4 K 696/15.NW) folgte der Argumentation laut Angaben des Portals nicht, da das Unternehmen nicht den ausreichenden Überwachungspflichten nachgekommen sei. Kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporter dürfen, so die Richter, nur dann über einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum unbewacht gelassen werden, wenn geeignete Sicherungsmaßnahmen gerade auch gegen Sabotageakte ergriffen worden seien. Im gegebenen Verfahren war dies nicht der Fall, da die Ablassarmaturen der betroffenen Tanklastzüge nur mit einem relativ leicht zu öffnenden Vierkantschloss gesichert gewesen seien. Daher habe die Halterin, auch durch ihre Pflichtverletzung, für die Kosten der Beseitigung zu haften.