Gesetzliche Unfallversicherung ändert Anforderungen an Hochvolt-Schulungen

28. Feb. 2022 Newsletter
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat jüngst ihre Richtlinien zur Qualifizierung von Fachkräften, die an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen arbeiten, umfassend überarbeitet und erweitert. Insbesondere der Praxisanteil wurde erhöht. Wer sich künftig im Hochvolt-Bereich weiterbilden möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass die Schulung DGUV-konform ist. Die DEKRA Akademie hat ihre vielfältigen Angebote entsprechend angepasst.
Völlig klar ist: Um die Wende hin zur Elektromobilität zu meistern, wird qualifiziertes Personal in Kfz-Werkstätten gebraucht. Arbeiten mit Strom können lebensgefährlich sein: Bereits 25 Volt Wechselspannung oder 60 Volt Gleichspannung stellen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar. Bei Hochvoltfahrzeugen liegen die eingesetzten Spannungshöhen deutlich über diesen Werten. Deshalb müssen Menschen, die an solchen Fahrzeugen arbeiten, besonders geschult sein. Die DEKRA Akademie bietet Schulungen für alle Qualifizierungsstufen der DGUV an. Sämtliche Angebote sind an die neue DGUV Information 209-093 angepasst.
Neue Bezeichnungen für die Qualifizierungsstufen
Die DGUV hat je nach Grad der Gefährdung, die bei bestimmten Tätigkeiten auftreten kann, verschiedene Qualifizierungsstufen definiert. Neu hinzugekommen ist dabei eine bessere Aufteilung in die Bereiche „E“ für Mitarbeitende, die in Forschung und Entwicklung tätig sind, und „S“ für Beschäftigte in Servicewerkstätten. Die ersten Qualifizierungsstufen S und E sind für Personen relevant, die Hochvoltfahrzeuge lediglich bedienen sollen. Sie werden bei der DEKRA Akademie mit einem Web Based Training (WBT) abgebildet. Dasselbe gilt für die Stufen 1 S und 1 E für Personen, die zwar an HV-Fahrzeugen arbeiten, dabei aber nicht in das Hochvoltsystem eingreifen. Zusätzlich zum WBT ist hier auch eine Schulung in Präsenz oder als Live-Onlinetraining möglich.
Besondere Gefährdungen erfordern spezielle Kenntnisse
Sollen Beschäftigte direkt an Komponenten des Hochvoltsystems arbeiten, müssen sie eine Qualifizierung zur „Fachkundigen Person für HV-Systeme“ nachweisen. Dabei handelt es sich um die Stufen 2 S oder 2 E. Teilnehmende erlangen in diesen Schulungen nicht nur die nötigen Grundkenntnisse zur Elektrotechnik, zum HV-Konzept und zur Antriebstechnik. Sie erfahren auch, wie sie selbstständig mögliche Gefährdungen lokalisieren können und welche Schutzmaßnahmen sich daraus ableiten. So sind sie in der Lage, ihre Arbeit sicher zu organisieren. Die DEKRA Akademie setzt als einziger Anbieter in Deutschland die Weiterbildung zu dieser Stufe als innovatives Blended Learning um. Zunächst erwerben die Teilnehmenden in einem WBT die theoretischen Grundlagen, die sie anschließend in einem Präsenzteil vertiefen und um praktische Elemente erweitern.
Teilnahmevoraussetzungen nach Qualifikation und Berufshintergrund
Wichtig ist, dass auch bei den Stufen 2 S und 2 E noch nicht an unter Spannung stehenden Teilen gearbeitet werden darf, da hier noch erhebliche Gefährdungen bestehen. Dafür ist die Stufe 3 S beziehungsweise 3 E notwendig. Die Schulung zu diesen Stufen baut auf der Weiterbildung zu 2 S oder 2 E auf. Deshalb ist ein Nachweis über die vorhergehende Stufe eine Teilnahmevoraussetzung für diese Qualifizierung. Außerdem sind eine abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung sowie eine gesundheitliche Eignung notwendig.
Die anderen Weiterbildungen können im Grunde von jedem Mitarbeitenden absolviert werden. Für Stufe 2 S und 2 E wird jedoch eine technische Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes technisches Studium vorausgesetzt. Elektrotechnische Vorkenntnisse sind nicht zwingend notwendig, allerdings variiert der nötige Schulungsumfang gemäß der DGUV Information 209-093 je nach Wissensstand. Alle Weiterbildungen schließen mit einer Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie ab.
Weitere Fachinformationen:
Benno Rauhut
Tel. 0711.7861-3665
benno.rauhut@dekra.com