Stillstand auf der Schiene
Monopolkommission des Bundestags sieht bei der Güterbahn keine bedeutenden Veränderungen beim Wettbewerb. Der Modal Split bleibt ebenfalls unverändert.
Die Liberalisierung der Schiene hat zu keinen nennenswerten Veränderungen geführt. Zu diesem Schluss kommt die Monopolkommission des Deutschen Bundestags. Die Deutsche Bahn (DB) dominiere dort nach wie vor alle Bereiche: Güterverkehr, Personennahverkehr sowie Personenfernverkehr. Das geht aus dem Sondergutachten mit dem Titel „Bahn 2017: Wettbewerbspolitische Baustellen“ hervor. Auch im Wettbewerb mit den Verkehrsträgern Straße, Luft und Binnenschifffahrt habe es im Vergleich zum letzten Gutachten aus dem Jahr 2015 keine wesentlichen Veränderungen hinsichtlich der Aufteilung des Verkehrsaufkommens gegeben. „Der Anteil der Schiene am Gesamtverkehrsaufkommen ist in den vergangenen Jahren nahezu konstant geblieben“, schreibt die Monopolkommission.
Mit Blick auf das im September 2016 in Kraft getretene Eisenbahnregulierungsgesetz heißt es, damit sei insbesondere eine Regulierung der Preisobergrenzen für Trassenpreise eingeführt worden. Dies sei zwar grundsätzlich ein geeignetes Instrument, um die Preissetzungsspielräume eines regulierten Unternehmens sinnvoll zu begrenzen. „Verschiedene Aspekte der Ausgestaltung der neuen Anreizregulierung sprechen jedoch gegen eine kostendämpfende Wirkung auf den Eisenbahnmärkten“, bemängelt die Monopolkommission. Sie spricht sich daher für eine Novellierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes aus.
Konfliktpotenzial sieht die Kommission auch im Haushaltsgesetz 2017. Genauer gesagt in den dort veranschlagten Finanzzuschüssen an die Deutsche Bahn. Dem Gutachten zufolge besteht hier das Risiko, dass diese seitens der Europäischen Kommission als „unerlaubte staatliche Beihilfen“ eingestuft werden.