Fahrverbote für laute Güterwagen gilt ab 2020
Das Fahrverbot für laute Güterwagen wird 2020 in Kraft treten. Der Bundestag hat das von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt initiierte Gesetz durchgewinkt. Das Fahrverbot gilt laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) ab dem Fahrplanwechsel zum 31.12.2020. Güterwagen dürfen dann nicht lauter sein als Güterwagen mit einer Betriebszulassung nach der Lärmschutzrichtlinie (TSI Lärm). Das Eisenbahn-Bundesamt ist für die Kontrolle zuständig. Verstößt ein Wagen dagegen, drohen dem Betreiber bis zu 50.000 Euro Bußgeld.
Eingehalten werden kann die Lärmschutzgrenze durch Umrüstung auf durch das BMVI geförderte leise Bremssohlen. Im Rahmen der „Strategie Leise Schiene“ investiere das BMVI zudem in Lärmschutz an Strecken.