Hängepartie beim Lang-Lkw

17. Jan. 2023
Wie die Zukunft für den Lang-Lkw 1 aussieht, ist derzeit unklar. Nach elf Jahren Praxisbetrieb hat es den Anschein, als stelle das Bundesumweltministerium den Einsatz der bis zu 25 Meter langen Fahrzeugkombinationen generell infrage.
Mehr als zwei Jahre, nachdem die 10. Änderungsverordnung in Kraft getreten ist und damit weitere Strecken ins Positivnetz aufgenommen wurden, hängt die Abstimmung der nächsten Verordnung immer noch in der Warteschleife – beziehungsweise in der Ressortabstimmung zwischen Bundesverkehrsministerium (BMDV) und Bundesumweltministerium (BMUV).
BASt-Studie zum Langsattel liegt vor, doch was nun?
Mit Inkrafttreten der 10. Lang-Lkw-Novelle am 14. November 2020 kamen mehr als 200 neue Strecken hinzu, und Brandenburg gewährte dem verlängerten Sattelauflieger (Lang-Lkw 1) freie Fahrt. Ob und wann nun weitere Strecken genehmigt werden, die Werkverkehre und Speditionen den Ländern gemeldet und diese geprüft hatten, ist damit unklar. Unklar ist auch die Zukunft des Lang-Lkw 1. Der verlängerte Sattelauflieger hat offiziell nur bis Ende dieses Jahres freie Fahrt. Wie es danach weitergeht, soll auf Basis einer Evaluation der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) entschieden werden. Schon im November teilte eine Sprecherin des BMDV gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell mit, dass die Ergebnisse der wissenschaftlichen Erhebung vorlägen und nun das weitere Vorgehen mit den anderen Ressorts abgestimmt werde. Das sei weiterhin der aktuelle Stand, meldet die Sprecherin.
Das von Steffi Lemke (Grüne) geleitete BMUV scheint sich nun generell an der Praxis der bisherigen Streckenfreigabe zu stören. „Es bestehen grundsätzliche Bedenken darin, dass eine Überprüfung der ausgewählten Strecken für den Einsatz von Lang-Lkw durch den Bund nicht erfolgt beziehungsweise vorgesehen ist“, erklärt Dr. Christiane Rohleder, Staatssekretärin im BMUV. In einem Brief an Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV), führt sie aus: „Nach welchen Kriterien die Länder die Strecken prüfen, entzieht sich unserer Kenntnis.“ Daher könne die Bundesregierung den „materiellen Gehalt der Verordnung“ und deren Auswirkungen, zum Beispiel in Bezug auf die Erhöhung der Unfallgefahren, nicht beurteilen, heißt es in dem Schreiben, das der Fachzeitschrift trans aktuell vorliegt. Das BMUV sehe es daher kritisch, auf Bundesebene eine Verordnung zur Ausweisung weiterer Strecken zu erlassen, deren Auswirkungen es in keiner Weise einschätzen könne.
Unternehmer aus der Transport- und Logistikbranche reagieren mit großem Unverständnis auf die Hängepartie beim Lang-Lkw. Ein Betreiber einer größeren Zahl von verlängerten Aufliegern sagt hinter vorgehaltener Hand, er habe den Eindruck, das BMUV unterwerfe alles dem politisch gewollten Markthochlauf der Elektromobilität. Und der Lang-Lkw bleibe auf der Strecke.
Huster fordert Planungssicherheit und zeitlichen Vorlauf
DSLV-Hauptgeschäftsführer Huster hatte zuvor an BMUV-Staatssekretärin Dr. Rohleder appelliert, der vorliegenden 11. Änderungsverordnung zeitnah zuzustimmen und sich auch der anstehenden 12. Änderungsverordnung nicht zu verschließen. Die Logistikbranche arbeite und plane wie derzeit nahezu alle Wirtschaftsbereiche unter erheblichen Unsicherheiten, erläuterte Huster. „Investitionsentscheidungen und die Entwicklung logistischer Prozesse bedürfen eines ausreichend zeitlichen Vorlaufs, der verkürzt wird, wenn politische Entscheidungen verschleppt werden“, gibt er zu bedenken.